hier: Ersatzbeschaffung eines Hubsteigers
Die LKW Kitzingen ist nach dem
Straßenbeleuchtungsabkommen (Stand 01.01.2002) für die Unterhaltung der
Straßenbeleuchtungsanlagen im Stadtgebiet Kitzingen verantwortlich.
Für die Erfüllung dieser Verpflichtung
ist der Einsatz eines Hubsteigers zwingend notwendig.
Derzeit ist ein „Ruthmann-Steiger“ im
Einsatz; dieses Fahrzeug ist mittlerweile 20 Jahre alt.
Die laufenden Unterhalts- und Wartungskosten sind mit zunehmendem Alter sehr gestiegen.
Anbei ein Kostenüberblick der letzten fünf Jahre:
2015: 2016: 2017: 2018: 2019: 2020: Summe: |
3.776 € 6.248 € 10.474 € 32.929 € 4.115 € 10.620 € 68.162 € |
(Schlauchwechsel) |
Die genauen Kosten für 2021 liegen noch nicht vor.
Im Jahre 2024 steht der nächste wiederkehrende Schlauchwechsel bevor. Es ist mit einem
ähnlich hohen Betrag wie 2018 zu rechnen. Aus dem Prüfbefund vom 31.08.2020 ist zu erkennen, dass zeitnah weitere Reparaturen anstehen. Aufgrund des
fortgeschrittenen Alters des Fahrzeugs ist zukünftig mit weiteren Instandsetzungen in immer kürzeren Intervallen zu rechnen.
Nach Einschätzung der LKW Kitzingen ist daher ein Ersatz des Ruthmann-Steigers dringend zu empfehlen.
Aus Sicht der Verwaltung wird diese Auffassung geteilt.
Die Kosten für einen neuen Steiger inkl. Trägerfahrzeug belaufen sich auf ca. 220.000 €. Bei Auftragserteilung muss ein Drittel des Rechnungsbetrages angezahlt werden. Der Rest nach Fertigmeldung und Rechnungserhalt. Es ist mit einer Lieferzeit von ca. einem Jahr zu rechnen.
Auftraggeber für die Beschaffung sind die LKW Kitzingen.
Bei der Anschaffung des letzten Hubsteigers vor ca. 20 Jahren wurden die Kosten wie folgt geteilt:
75 % Stadt Kitzingen
25 % LKW Kitzingen
Aus Sicht der Verwaltung sollte bei einer Neuanschaffung diese Regelung beibehalten werden.
Die notwendigen Mittel werden in den städtischen Haushalt wie folgt eingestellt:
2022: 50.000,00 €
2023: 115.000,00 €
Die städtische Beteiligung an den Anschaffungskosten war auch Thema im Rechnungsprüfungsausschuss. Die im Ausschuss geäußerten Bedenken hinsichtlich steuerlicher Nachteile (Stadt Kitzingen, Stadtbetriebe, LKW Kitzingen) konnten ausgeräumt werden.
Die Forderung nach einer Vereinbarung wird berücksichtigt.
In dieser Vereinbarung zwischen der Stadt Kitzingen und den Licht-, Kraft-, und Wasserwerken Kitzingen GmbH werden im Wesentlichen folgende Aspekte geregelt:
· Laufzeit
· Kaufpreisbeteiligung
· Unterhaltskosten
· Abrechnungsmodus und
· Erlösbeteiligung im Falle des Verkaufs.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Mit der Neuanschaffung eines Hubsteigers durch die LKW Kitzingen besteht Einverständnis.
3. Die Stadt Kitzingen beteiligt sich mit 75 % an den Anschaffungskosten in Höhe von ca. 220.000,00 €.
4. Die notwendigen Mittel werden für die Jahre 2022 mit 50.000,00 € und 2023 mit
115.000,00 € in den Haushalt eingestellt.