Betreff
Gebührenkalkulation für den Wohnmobilstellplatz der Stadt Kitzingen, Festsetzung der Gebühr
Vorlage
187/2012
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Der Wohnmobilstellplatz direkt am Main gelegen, mit nur 7 Minuten Fußweg in die Innenstadt von Kitzingen wurde im Jahr 2012 von 35 Stellplätzen auf 70 Stellplätze für ausschließlich Wohnmobile erweitert und verfügt über eine moderne Ausstattung.

 

-    Bis zum 31.12.2011 gehörte der Wohnmobilstellplatz organisatorisch zur NIK. Die Stadt

stellte den Platz zur Verfügung.

 

-    Seit dem 01.01.2012 wird der Wohnmobilstellplatz haushaltsrechtlich als Regiebetrieb, als

rechtlich und wirtschaftlich unselbständige Einrichtung innerhalb der allgemeinen Verwal- tung und steuerlich als Betrieb gewerblicher Art geführt.

 

Nach Art. 8 Abs. 1 KAG soll eine Gemeinde Benutzungsgebühren erheben, wenn eine Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient.

 

Nach Art. 8 Abs. 2 KAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken.

 

 

1.        Der Kostendeckungsgrad für den Betrieb des Wohnmobilstellplatzes wird auf 100 %

festgesetzt.

 

2.    Die Stellplatzgebühr für ein Wohnmobil beträgt pro Nacht 7,00 € inklusive Entsorgung.