1.
Die
unter § 1 Nr. 1 und 2 dargestellten Änderungen erfolgen zur Klarstellung.
2.
Zu
den Änderungen des § 7:
Ab
2023 sind die Gebühren für die Miete von Musikinstrumenten
umsatzsteuerpflichtig. Die Mietgebühren wurden bislang noch nie erhöht, sodass
es sachgerecht erscheint, diese Umsatzsteuer nun der Mietgebühr zuzuschlagen.
Bisher
sind die Gebühren wie folgt geregelt:
Akkordeon 100,00 €
Gitarre
76,00 €
Querflöte 132,00 €
Saxofon 132,00 €
Violine 100,00 €
Violoncello 152,00 €
Klarinette 132,00 €
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Die
Stadt Kitzingen erlässt aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der derzeit geltenden Fassung der
Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBL S. 264) folgende
2.
Änderungssatzung zur
Gebührensatzung für die Musikschule
der
Stadt Kitzingen
(Musikschulgebührensatzung)
§ 1
Satzungsänderung
1. § 2
wird um folgenden Abs. 5 erweitert:
„(5)
Die Gebührenermäßigungen der Absätze 1 bis 4 gelten nicht für Gastschüler.“
2. § 6
Satz 7 wird wie folgt neu gefasst:
„Eine
Rückerstattung erfolgt nicht bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt (z. B.
Unwetterwarnungen), bei Unterrichtsabsagen des Bayerischen Kultusministeriums
für die allgemeinbildenden Schulen sowie aufgrund anderer behördlicher
Anordnungen.“
3. § 7
wird wie folgt neu gefasst:
„§
7 Leihgebühren
Zu
Beginn eines jeden Schuljahres können die Schüler der Musikschule aus den
vorhandenen Beständen folgende Instrumente zu folgenden jährlichen Gebühren
ausleihen:
Akkordeon 119,00 €
Gitarre
91,00 €
Querflöte 158,00 €
Saxofon 158,00 €
Violine 119,00 €
Violoncello 181,00 €
Klarinette 158,00 €
Die
Ausleihgebühr entsteht mit der Überlassung des Instruments von der Musikschule
an die Schüler. Bezüglich der Gebührenschuldner wird auf § 3 dieser Satzung
verwiesen. Die Gebühr ist jeweils zum 15.02. des laufenden Schuljahres zur
Zahlung fällig.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.
Kitzingen,
den
STADT
KITZINGEN
Stefan
Güntner
Oberbürgermeister