Betreff
Bauleitplanung der Gemeinde Rödelsee; 5. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2022/045
Art
Dringlichkeitsentscheidung

Ausgangslage:

 

Der Gemeinderat von Rödelsee hat in öffentlicher Sitzung am 18.01.2022 den Entwurf 5. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung in der Fassung vom 18.01.2022, gebilligt. Dieser soll nun erneut im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB durchgeführt werden.

 

Die Stadt Kitzingen hat bereits zu den Planungen Stellung genommen. Allerdings hat sich die verkehrliche Anbindung an das Wohngebiet geändert (vgl. Anlage 1). Damit wurde eine erneute Auslegung notwendig.

 

Der Entwurf wurde innerhalb angemessener Frist in der Zeit vom 26. Januar 2022 bis einschließlich 28. Februar 2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Da es nicht möglich war das gemäß Geschäftsordnung zuständige Organ in diesem Zeitraum zu beteiligen wurde eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters getroffen (Anlage 1). Dabei wurde der Gemeinde Rödelsee fristgerecht mitgeteilt, dass seitens der Stadt Kitzingen keine Einwände gegen die Planungen bestehen (Anlage 2).

 

Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf die Stadt Kitzingen bestehen nicht.

 

Zuständigkeit für die Entscheidung:

 

Die Zuständigkeit für diese Dringlichkeitsentscheidung ergibt sich aus Art. 37 Abs. 3 GO Bayern.

Die Entscheidung ist dem Bau- und Umweltausschuss zur der nächsten Sitzung Kenntnis zu geben.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis gem. § 37 GO über die Entscheidung des Oberbürgermeisters, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt wurden.