Betreff
Antrag Bündnis 90 Die Grünen; hier: Renaturierung des Sickersbaches mit Einbau einer Kneippanlage
Vorlage
2022/047
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
  1. Begründung

Siehe Anlage 1 „Antrag Bündnis 90/Die Grünen – Renaturierung des Sickersbach mit Einbau einer Kneippanlage“

 

Das Ziel des Antrages ist die Renaturierung eines Gewässerabschnittes des Sickersbach von ungefähr 330 m Länge. Als Zusatzelement soll eine Kneippanlage installiert werden. Für die Finanzierung der Maßnahme soll ein Förderprogramm der Regierung von Unterfranken, „Auf zu lebenswerten Bächen“, in Anspruch genommen werden soll.

 

  1. Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung begrüßt die Absichten der Aufwertung des Naherholungsraumes sowie der Gewässer 3. Ordnung im Stadtteil Sickershausen. Gleichzeitig wird auf den bereits zugestimmten Antrag der Bayernpartei vom 14.10.2021, „Hochwasserprävention als Schwammstadt in Kitzingen“ (2021/219) verwiesen. Um eine möglichst sinnvolle und großräumige Renaturierungen, bzw. Aufwertung der Gewässer in Kitzingen durchzuführen, ist die Gesamtbetrachtung der Gewässer von Bedeutung. Daher sollte die Reihenfolge der Bearbeitung zuerst durch eine Gesamtbetrachtung erfolgen und anschließend zielorientiert in Einzelmaßnahmen umgesetzt werden. Somit können die gesetzlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 erreicht werden. Es ist zu vermerken, dass die Renaturierung eines Gewässerabschnittes nicht unbedingt zur Verbesserung der Wasserqualität führen muss.

 

Hinsichtlich der bereits laufenden Renaturierung des Teilabschnittes des Rödelbachs ist darauf zu verweisen, dass dafür bereits ein Konzept im Rahmen des Ökokontos vorlag. Allgemein sind für Renaturierungen umfangreiche Voruntersuchungen sowie Gutachten notwendig. Naturnahe Gewässerentwicklungen stellen ein komplexes Unterfangen dar. Es gilt klare Renaturierungsziele zu formulieren, dabei verschiedene Interessen abzuwägen und vielfältige Gesetzesvorgaben zu berücksichtigen. Die Bearbeitung und Umsetzung ist anhand laufender Verfahren und Projekte daher nicht zeitnah möglich. Im Zuge der Gesamtbetrachtung als Bestandteil des Antrages der Bayernpartei erfolgt die Prüfung der Qualität des Sickersbachs. Eine weitere Bindung der Kapazitäten der Stadtverwaltung zur Bearbeitung der selben Themen ist nicht zielführend. Daher wird nochmals auf die Gesamtbetrachtung verwiesen um den Planungsaufwand möglichst gering zu halten und effektiv auszugestalten. 

 

Bei der Betrachtung des gewählten Abschnittes des Sickersbach sind anspruchsvolle und aufwendige Planungen notwendig. Im besagten Bachabschnitt müssen unter anderem drei Brücken sowie zwei Löschwasserentnahmestellen berücksichtigt werden. Die größte Barriere stellt jedoch der vorhandene Platz im Ortsgebiet dar, dieser schränkt die Handlungsmöglichkeiten erheblich ein. Weiterhin muss der Hochwasserschutz für den Ortsteil stets gewährleistet werden. Daher ist eine Anwohner- und Bürgerbeteiligung für die Maßnahme notwendig.

 

Eine Aufwertung der Aufenthaltsqualität des Sickersbach kann im Rahmen von zukünftigen Maßnahmen erfolgen. Dabei bestehen weiterhin die Optionen zu prüfen (Wassertiefe, Armlauf, Zugang, etc.) ob und wie eine Kneippanalge integriert werden kann.  

 

Zusammenfassend sprechen zum jetzigen Zeitpunkt mehr Punkte gegen die Renaturierung als Einzelprojekt. Daher empfiehlt die Stadtverwaltung den Antrag als priorisierte Maßnahme im Rahmen des Antrages Nr. 2021/219 als Prüfauftrag aufzunehmen. Dabei können die Kosten für die Maßnahme sowie die Umsetzung einer Kneippanlage geprüft werden, um diese dann dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

 

Alternativer Beschlussentwurf:

  1. Die Stadtverwaltung prüft im Rahmen des Antrages Nr. 2021/219 „Hochwasserprävention als Schwammstadt in Kitzingen“ die Renaturierung des besagten Gewässerabschnittes als priorisierte Maßnahme.

 

  1. Im Rahmen des Antrages wird geprüft ob ein geeigneter Standort für eine Kneippanalge vorliegt. Weiterhin werden die Kosten für die Errichtung einer möglichen Kneippanlage dann ermittelt und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.

 

  1. Die Förderung der Maßnahmen ist im Rahmen des Programms „Auf zu lebenswerten Bächen“ unter Einschaltung der Koordinierungsstelle Unterfranken an der Regierung von Unterfranken zu beantragen.
  1. Für den Sickersbach im Bereich Sickershausen ist eine Planung zur Gewässerrenaturierung für einen Gewässerabschnitt von ca. 330 m Länge (Beginn auf Höhe des Spielplatzes an der Kreuzung „Schulstraße/An der Sicker“ bis etwa 60 m gewässerabwärts von der Brücke „Raiffeisenstraße“) beauftragen und umzusetzen.

 

  1. Im Bereich der Brücke über den Sickersbach ist eine Kneippanlage zu planen und zu errichten.

 

  1. Die Förderung der Maßnahmen ist im Rahmen des Programms „Auf zu lebenswerten Bächen“ unter Einschaltung der Koordinierungsstelle Unterfranken an der Regierung von Unterfranken zu beantragen.