1.
Anlass
und Erfordernis der Planung
Anlass
der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 106 „Technologiepark conneKT“ Kitzingen ist
die Konkretisierung der Planung des letzten Bauabschnitts der Nordtangente
(Bauabschnitt IIIb), der die Anbindung an die Staatsstraße St 2272 nach Osten
in Richtung Großlangheim / Wiesentheid und den Neubau des Kreisverkehrs im
Bereich der Zufahrt Nord des Technologieparks conneKT umfasst. Bereits in der
Stadtratssitzung am 19.11.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 2.
Änderung Bebauungsplanes Nr. 106 „Technologiepark conneKT“ Kitzingen im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen. Die Bekanntmachung
erfolgte am 02.12.2020 in der Kitzinger. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte
vom 10.12.2020 bis einschließlich 18.01.2021.
Seitens
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 28
Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung ein, von denen in 15 Schreiben
mitgeteilt wurde, dass keine Einwände vorliegen und keine Anregungen
vorgebracht werden (Anlage 2). In 13 Schreiben wurden Anregungen zu Änderungen
oder Hinweise zur Planung vorgebracht. Die Anregungen und Hinweise wurden zur
Kenntnis genommen und, soweit möglich und zielführend, als Festsetzungen oder
Hinweise im Bebauungsplan aufgenommen. Weiterhin ging eine Stellungnahme
seitens der Beteiligung der Öffentlichkeit ein. Die Stellungnahme enthielt
Einwendungen gegen die Planung.
Die
Einwendung richtete sich im Wesentlichen gegen die Stellung des Kreisverkehrs
und auch gegen die Art des Verfahrens. Die Lage des Kreisverkehrs wurde
hinsichtlich der abgestimmten Planung geändert, sodass diese nun wieder vom
Sondergebiet für Freizeit und Reitsport mit angegliedertem Wohnen und
Tagungshotel wegrückt. Hinsichtlich der Planungen wurde in fragegestellt ob das
Verfahren gem. § 13 BauGB das richtige sei. Gem. § 13 BauGB dürfen die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden, da dies nicht komplett
ausgeschlossen werden konnte, wird das Verfahren im Regelverfahren gem. EAG
weitergeführt.
Zusammenfassend
gingen Hinweise zu den Themen Entwässerung, Bepflanzungen, Emissionen, Artenschutz,
Umweltprüfung, Ausgleichsflächen und dem Verfahren ein. Um den Einwendungen
gerecht zu werden, wurden diesbezüglich Änderungen im Verfahren vorgenommen.
Daher kann nun davon ausgegangen werden, dass das Verfahren nicht wesentlich in
Frage gestellt wird.
Aufgrund verfahrenstechnischer Ursachen wird das Verfahren nun im Regelverfahren gem. EAG durchgeführt. Daher wird nun der Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB mit der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kitzingen im Parallelverfahren geändert. Weiterhin wurde ein Umweltbericht (Abschnitt 6 der Begründung; Anlage 2) erarbeitet.
Um
die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für Realisierung des Bauabschnittes
IIIb der Nordtangente zu schaffen, wird die 2. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplans Nr. 106 „conneKT Technologiepark Kitzingen“ erforderlich.
Aufgrund von Überschneidungen der geplanten Trassenführung mit dem
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 84 "Großlangheimer Straße Nord“
wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 106 im Westen und Norden um
die betroffenen Teilflächen erweitert (vgl. Anlage 4). Der Änderungsbereich
grenzt im Norden unmittelbar an das „Sondergebiet für Freizeit und Reitsport
mit angegliedertem Wohnen und Tagungshotel“ (Bebauungsplan Nr. 104) an.
Gleichzeitig werden im übrigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes innerhalb des Gewerbe- und Technologieparks den von Bahnzwecken befreiten Gleisanlagen neue Nutzungen zugewiesen und bauliche Entwicklungsmöglichkeiten durch Anpassung der Baugrenzen optimiert.
Damit folgt die Stadt Kitzingen weiterhin dem Ziel, die optimalen Voraussetzungen für die Reaktivierung des ehemals militärisch genutzten Areals und für die Entwicklung eines attraktiven Gewerbe- und Industriestandorts in verkehrsgünstiger Lage zu schaffen ohne zusätzliche, bisher unbebaute landschaftliche Freiräume zu neu zu erschließen.
2.
Ziele
und Zwecke der Planung
Die Bebauungsplanänderung schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Fertigstellung der Nordtangente und damit verbunden die sichere Erschließung des Gewerbegebietes conneKT.
Die
Planungen zur Fertigstellung der Nordtangente BA IIIb können nun forciert
werden, nachdem durch die inzwischen erfolgte Entwidmung und der mögliche
Rückbau der Bahntrasse Kitzingen – Schweinfurt zwischen Bahnhof Etwashausen im
Westen und der Zufahrt Ost des Technologieparks conneKT im Osten Flächen für
eine optimierte Linienführung verfügbar wurde.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans sollen außerdem die Festsetzungen und Baugrenzen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie zur baulichen Dichte unter Beibehaltung der Grundzüge des städtebaulichen Konzepts angepasst werden. Das ist durch den Wegfall der Bahnanlagen möglich. Den von den Bahnzwecken befreiten Gleisanlagen werden neue Nutzungen zugewiesen und optimieren damit die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten durch Anpassung der Baugrenzen. Darüber hinaus werden Ergänzungen vorgenommen, die sich im Zuge der voranschreitenden baulichen Erschließung des Gesamtareals ergeben haben, wie u.a. die Festsetzung von Flächen für die technische Infrastruktur (Trafostationen, Löschwasseranlagen), deren Lage und Ausmaße bisher noch nicht definiert waren. Bei anhaltender Nachfrage nach gewerblichen Baugrundstücken und spezifische Nutzungsanforderungen sind zudem kleinere Anpassungen der Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie zur baulichen Dichte unter Beibehaltung der Grundzüge des städtebaulichen Konzepts notwendig.
Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen:
Zur Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Sinne von § 1a BauGB werden der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „conneKT Technologiepark Kitzingen“ mit 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“, wie auch bereits in der Urfassung sowie in der rechtskräftigen Planfassung der 1. Änderung festgesetzt, Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit einer Fläche von 11,69 ha außerhalb des Geltungsbereiches, innerhalb des südlich angrenzenden FFH-Gebietes „Flugplatz Kitzingen zugeordnet.
Zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Sinne von § 1a BauGB werden der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „conneKT Technologiepark Kitzingen“ weitete Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit einer Fläche von 0,68 ha innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes als Ausgleichsmaßnahmen A4 bzw. als Ökokontomaßnahme (Ö) festgesetzt.
Zusammenfassend wird der ermittelte Ausgleichsflächenbedarf durch die planextern zugeordneten und bereits realisierten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einer Größenordnung von 11,69 ha und die planintern festgesetzten Ausgleichsflächen (A4, A5, A6) von 0,33 ha kompensiert. Es verbleibt ein Kompensationsüberschuss von 0,35 ha. Diese Flächen können nach Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen dem kommunalen Ökokonto zugeführt werden und stehen anderen Eingriffsvorhaben als Ausgleichsfläche zur Verfügung.
Mit der Umsetzung aller Minderungs-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen verbleiben weder dauerhafte Einschränkungen des Lebensraumpotenzials für Flora und Fauna noch nachhaltig spürbare Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes.
3. Lage und Größe des Plangebiets
Umgriff und Geltungsbereich der 2. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 106 „conneKT Technologiepark Kitzingen“ und
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 „Großlangheimer Str. Nord“ entsprechen
weitgehend dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 106 „conneKT Technologiepark
Kitzingen“ mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 „Großlangheimer Str.
Nord“ in der Fassung der 1. Änderung vom 31.01.2017. Lediglich im Bereich der
veränderten Linienführung des geplanten Bauabschnitts IIIb mit Neubau des
Kreisverkehrs im Bereich der Zufahrt Nord und im Anschluss an die
Nachbarbebauungspläne nordwestlich des Technologieparks erfolgt gegenüber der
rechtskräftigen Fassung eine Änderung und Erweiterung des Geltungsbereichs um
ca. 3,58 ha auf eine Größe von insgesamt 78,52 ha. Für die nicht im
Geltungsbereich enthaltenen Teilflächen im Westen (ehemaliger Gleiskörper, ca.
1,14 ha) behält der rechtskräftige Bebauungsplan in der Fassung der 1. Änderung
seine Rechtskraft.
Die Erweiterung umfasst in diesem Bereich neben den
öffentlichen Verkehrsflächen mit Geh- und Radwegen sowie straßenbegleitenden
Grünflächen zudem Flächen, die dem Ausgleich von Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft dienen, in einer Größenordnung von insgesamt ca. 0,68 ha.
4. Bauleitplanverfahren
Um Planungssicherheit herzustellen, wird nun nicht
mehr das beschleunigte Verfahren gem. 13 BauGB, sondern das Regelverfahren gem.
EAG angewendet.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106
„Technologiepark conneKT“ erfolgt zudem nun im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3
BauGB) mit der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kitzingen.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 106
„Technologiepark conneKT“, wurde in direkter Abstimmung mit der konkreten Straßenplanung
erstellt, sodass der geplante Straßenabschnitt der Nordtangente (IIIb) auf der
Basis der Bebauungsplanfestsetzungen realisiert werden kann.
5. Flächennutzungsplan
Aufgrund der vorgesehenen Nutzungsänderungen im betroffenen Planbereich, ist eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, um dem Entwicklungsgebot des BauGB zu genügen.
Der Flächennutzungsplan stellt das hiervon betroffene Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für Bahnanlagen und „Gebietskulisse als übergeordneter Rahmen für Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dar.
In Verbindung mit der v.g. korrespondierenden Bebauungsplanänderung, ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes mittels Darstellung von Gewerbeflächen, Regenrückhaltebecken und Bereiche der Stromversorgung notwendig.
Die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Kitzingen erfolgt im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).
6. Weiteres Vorgehen
Nach
Billigung des vorliegenden Entwurfs werden die Planunterlagen zur Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich für die Dauer eines Monats
ausgelegt. Parallel werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Nach
Beendigung der Anhörung erfolgt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen,
Anregungen und Hinweise im Stadtrat. Soweit sich daraus kein erneutes
Auslegungserfordernis ergibt, kann der Bebauungsplan im Stadtrat als Satzung
beschlossen werden.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der beigefügte Entwurf zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 106„Technologiepark conneKT“ mit der Würdigung der
Stellungnahmen (Anlage 1), zeichnerischem Teil (Anlage 4), den textlichen
Festsetzungen (Anlage 3), der Begründung inkl. Umweltbericht (Anlage 2) sowie
den dazugehörigen Anlagen (Schallimmissionsprognose; Anlage 7) und dem Entwurf
zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes inkl. Begründung (Anlage 5 und 6) jeweils
in der Fassung vom 24.03.2022 wird gebilligt.
3.
Der gebilligte Planentwurf wird im Rahmen der öffentlichen
Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Die betroffenen Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2
BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB benachrichtigt.