Betreff
Einrichtung eines Verfügungs- und Investitionsfonds im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms II – Sozialer Zusammenhalt
Vorlage
2022/056
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Für das Soziale-Stadt-Gebiet Kitzingen-Siedlung beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung vom 14.05.2009 die Einrichtung eines jährlichen Verfügungsfonds in Höhe von 10.000 € (Anlage 1) sowie am 29.11.2012 die Einrichtung eines jährlichen Investitionsfonds in Höhe von 15.000 € (Anlage 2).

 

Auf Anregung der Regierung von Unterfranken sollen die bisher getrennten Verfügungs- und Investitionsfonds zu einem Fonds zusammengelegt werden.

 

Ziel des Verfügungs- und Investitionsfonds ist der flexible und lokal angepasste Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung.

 

Dieser Fonds dient der Handlungsfähigkeit des Quartiersmanagers und ermöglicht die unbürokratische und kurzfristige Umsetzung kleinerer Projekte zur Stärkung der Lebensraumqualität im Gebiet Kitzingen-Siedlung.

 

Zur Zusammenlegung der Fonds müssen die bestehenden Beschlüsse vom 14.05.2009 und 29.11.2012 aufgehoben und ein neuer Beschluss gefasst werden.

 

Der Verfügungs- und Investitionsfonds wird bei der Regierung von Unterfranken im Zuge der Bedarfsmitteilung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms II – Sozialer Zusammenhalt – beantragt.

 

Die Mittel werden auf den Haushaltsstellen 1.6152.9594 und 0.6152.6320 bereitgestellt.

 

 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Beschluss vom 14.05.2009 zur Einrichtung eines jährlichen Verfügungsfonds in Höhe von 10.000 € wird aufgehoben.

 

  1. Der Beschluss vom 29.11.2012 zur Einrichtung eines jährlichen Investitionsfonds in Höhe von 15.000 € wird aufgehoben.

 

  1. Der Stadtrat beschließt gemäß dem integrierten Handlungskonzept Kitzingen-Siedlung die Einrichtung eines Verfügungs- und Investitionsfonds im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms II - für das Gebiet Sozialer Zusammenhalt Kitzingen-Siedlung - bis zu einer Höhe von jährlich 15.000 €.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung des Verfügungs- und Investitionsfonds im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms II „Sozialer Zusammenhalt“ zu beantragen und im Haushalt bereit zu stellen.