Ausgangslage:
Die
Gemeinde Rödelsee hat in der Sitzung am 24.03.2021 den Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan „Am Schwanberg“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde
durch ortsüblichen Aushang am 10.05.2021 öffentlich bekannt gemacht.
Die
Gemeinde Rödelsee hat in der Sitzung am 08.02.2022 den Entwurf des
Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 08.02.2022
gebilligt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB beschlossen, welche im Zeitraum vom 04.03.2022 bis 04.04.2022
stattfindet.
Nach
der öffentlichen Auslegung des Aufstellungsentwurfs des Bebauungsplans wurden
folgende Änderungen vorgenommen:
·
Verlängerung der
Verkehrsfläche im Westen Richtung Norden und Süden und geringfügige Veränderung
der Verkehrsführung. Dadurch entsprechende Vergrößerung des Geltungsbereichs
·
Herausnahme
Dorfgebiet, Verschiebung von Mischgebiet und Hereinnahme von privaten Grünflächen
·
Verringerung
Flächen für Gemeinbedarf und im Gegenzug Hinzunahme von öffentlichen
Grünflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft
Die
Planungsgrundlage ist die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, welcher sich
noch in der öffentlichen Beteiligung befindet. Diese stellt den Geltungsbereich
des Bebauungsplans „Am Schwanberg“ als Allgemeines Wohngebiet (WA), Mischgebiet
(MI), Gemeinbedarfsflächen, Grün- und Verkehrsflächen dar.
Ziele:
Die
Gemeinde Rödelsee plant am südlichen Ortsrand des Ortsteils Rödelsee ein allgemeines
Wohngebiet auszuweisen, um der hohen Nachfrage nach Bauplätzen entgegenzukommen.
Derzeit stehen keine Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Rödelsee mehr zur
Verfügung, die einer reinen Wohnbebauung zugeführt werden können.
Die Gemeinde
Rödelsee hat bereits mehrere Bemühungen zur Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
unternommen. Allerdings ist der Zugriff auf die sich in Privateigentum befindenden
leerstehenden Gebäude bzw. Baulücken nicht möglich. Aufgrund dessen besteht trotz
potenziell verfügbarer Flächen für eine Nachverdichtung im Ortskern Bedarf an zusätzlichen
Wohnbauflächen.
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes dient als rechtliche Grundlage für die
geordnete Bebauung des Geltungsbereichs.
Lage und Geltungsbereich:
Der Bebauungsplan "Am Schwanberg“ umfasst eine Fläche
von ca. 12,8 ha und wird hauptsächlich nach § 4 BauNVO als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
Der festgesetzte
Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Rödelsee:
- Vollständige Flurstücke: Flurnummer 431, 432, 433, 434, 435, 436,
437, 231/1, 231, 485/1
- Teile von Flurstücken: 439, 485, 469, 540, 494, 495, 233
Die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs werden derzeit als Ackerfläche und Sportfläche genutzt. Im Süden grenzen ein Hochwasserflutgraben sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen an den Geltungsbereich an. Im Norden schließt die Jahnstraße und ein ausgewiesenes Mischgebiet an. Östlich wird das Gebiet durch einen Wirtschaftsweg begrenzt. Im Osten liegen weitere landwirtschaftliche Ackerflächen. Im westlichen Geltungsbereich sind die Staatstraße St 2420 sowie die Kreisstraße KT 12 bezüglich des Umbau des Knotenpunktes sowie Sportanlagen und ein Wirtschaftsweg enthalten. Westlich davon grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an (siehe hierzu Anlage 1 – Bebauungsplan Am Schwanberg).
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt
in der Zeit vom 04.03.2022 bis 04.04.2022.
Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 03.03.2022
aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 04.04.2022 abzugeben.
Innerhalb des Hauses wurden folgende Fachstellen um
Stellungnahme gebeten:
SG 23 – Liegenschaftsverwaltung
SG 60 – Bauverwaltung
SG 61 – Stadtplanung
SG 63 – Tiefbauverwaltung
Ergebnis hierzu:
Seitens der beteiligten Fachstellen sind keine Bedenken oder
Anregungen zum Billigungs-und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans genannt
worden.
Fazit:
Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken oder
Anregungen zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans.
Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ
beeinträchtigt.
Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis der Gemeinde Rödelsee mitteilen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt das Beschlussergebnis der Gemeinde Rödelsee mitzuteilen.