Betreff
Personenstandswesen; Widmung eines Eheschließungsortes am Stadtbalkon
Vorlage
2022/071
Aktenzeichen
32
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Aufgrund eines gemeinsamen Antrages von Pro Kitzingen e.V., UsW, Freie Wähler, Bayernpartei, Bürgermeisterin Glos (Nr. 2021/04, vom 20.08.2021: „Eheschließungen im Stadtgebiet“ wurde die Verwaltung durch Beschluss vom 14.10.2021 beauftragt, einen alternativen Traustandort im Freien außerhalb des Rathauses zu finden und die entsprechende Organisation auszuarbeiten. Es sollten zwei Standorte überprüft werden:

 

-       Machbarer Standort am Gartenschaugelände

-       Spitze der Mondseeinsel

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

1.    Gemäß § 14 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes (PStG) soll die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standes-beamten(in) eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung ermöglicht, vor-genommen werden. Die Entscheidung, welcher Ort außerhalb des Standesamtes zur Vornahme von Eheschließungen bestimmt wird, stellt eine Widmung im Sinne eines personenstandsrechtlichen Organisationsaktes dar, durch den der bezeichnete Ort als Eheschließungsort zugelassen wird. Für diese Entscheidung ist der Stadtrat zuständig (§ 1 Abs. 2 PStG, Art. 1 Abs. 1 AGPStG, Art. 8 Abs. 1 GO).

 

Nach der Rechtsprechung ist das Kriterium der „würdigen Form“ i.S.d. § 14 PStG dabei an dem Anstandsgefühl und Empfinden der Allgemeinheit zu orientieren.

 

Ordnungsgemäß“ im Sinne des § 14 Abs. 2 PStG bedeutet, dass

-       die Zuständigkeit des Standesbeamten(in) nicht in Frage steht

-       der Eheschließungsort sich innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Standesamtsbezirks befindet

-       die Beurkundung nicht gefährdet ist (frei von äußeren Einflüssen/Witterung)

-       der Standesbeamte(in) die Dispositionsbefugnis, die Sachherrschaft und auch die Ordnungsgewalt über die gewidmete Örtlichkeit innehaben muss (Gleich-behandlungsgrundsatz – jedem heiratswilligen Paar muss die Eheschließung an diesem Eheschließungsort ermöglicht werden

-       der Eheschließungsort den Charakter der Vornahme der Eheschließung als staatlichen Rechtsakt wahrt

 

Zusätzlich zu den vorgenannten Bedingungen muss bei Trauungen unter freiem Himmel sichergestellt sein, dass

 

-       die Trauung weder optisch noch akustisch von Außenstehenden verfolgt werden kann (Datenschutz)

-       in unmittelbarer räumlicher Nähe eine zuvor beschriebene Räumlichkeit zur Verfügung steht, so dass auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen eine Eheschließung vorgenommen werden kann.

 

Bisher sind Eheschließungen im Standesamtsbezirk Kitzingen nur im Historischen Sitzungssaal des Rathauses möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.    Folgende Orte am Gartenschaugelände wurden seitens der Verwaltung geprüft

(vgl. Anlage 1):

 

-       Stadtbalkon

-       Stege 1 – 4

-       Winterhafen

-       Teehaus

-       Nördliche Spitze der Mondseeinsel

 

 

 

Zusammen mit den Bürgermeistern wurden die o.a. Orte erörtert. Hiernach scheiden die Stege 1-4, das Teehaus und der Winterhafen aus Gründen der optischen und akustischen Abgrenzung aus.

 

Die nördliche Spitze der Mondseeinsel ist bisher nur über die Brücke zum Freibad erreichbar. Ein befestigter Weg vom Eingang/Freibad bis zur Spitze ist nicht vorhanden.

Perspektivisch könnte dieser Platz in Zukunft mit einem separaten Zugang genutzt werden.

 

Der einzige, geeignete Standort ist am Stadtbalkon in einem abgesperrten Bereich

(vgl. Anlage 2):

 

-       Der Stadtbalkon befindet sich im Standesamtsbezirks Kitzingen.

-       Die bundeseigenen Flächen in diesem Bereich (Bundeswasserstraße) wurden mit Nutzungsvertrag 27.918/0092 mit der Stadt Kitzingen im Zuge der Gartenschau geregelt. Eine Anpassung des Vertrages ist nicht notwendig, wenn keine baulichen Änderungen (einschl. Einbau Einrichtungsgegenstände) erfolgen. Es hat lediglich eine Mitteilung an das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Schweinfurt zu erfolgen, wenn Trauungen dort vorgenommen werden.

-       Bei ungünstigen Witterungsbedingungen finden die Trauungen im Rathaus im Historischen Sitzungssaal statt.

-       Die angrenzenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Kitzingen. Somit besteht Dispositionsbefugnis.

-       Durch die räumliche Abgrenzung des Areals des StadtSchoppens ist sichergestellt, dass die Trauung nicht ohne weiteres optisch und akustisch verfolgt werden kann.

-       Der Zugang erfolgt barrierefrei.

-       Parkplätze befinden sich am Bleichwasen.

-       In der Zeit des Stadtschoppens ist eine Toilettenanlage vorhanden.

-       Die untere Aufsichtsbehörde (Landratsamt Kitzingen) wurde bereits über eine evtl. Widmung eines Trauortes im Stadtgebiet Kitzingen schriftlich informiert. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich. Es erfolgt lediglich eine entsprechende Mitteilung über die Widmung.

-       Herr Joos (externer Datenschutzbeauftragter Fa. Actago GmbH) hat empfohlen, die Brautpaare bei der Anmeldung hinsichtlich des Datenschutzes darüber zu informieren, dass trotz Abgrenzung ggf. Dritte bei der Trauung optisch und akustisch Anteil nehmen könnten.

-       Beim Standesamt Kitzingen können bereits jetzt monatlich an einem festgelegten Samstag bis zu 3 Trauungen im Historischen Sitzungssaal stattfinden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.    Für die Trauungen am Stadtbalkon wird folgendes festgelegt:

 

-       Die Ausstattung am Stadtbalkon erfolgt in würdiger und dem Anlass entsprechender Form. Mit dem Stadtmarketingverein (StMV) wird eine schriftliche Vereinbarung über den Auf- und Abbau der Bestuhlung, ggf. weiterer Ausstattung getroffen. Die Vereinbarung gilt für ein Kalenderjahr.

-       Der Bauhof stellt eine entsprechende Hütte im Bereich des Stadtschoppens als Lagermöglichkeit für die Bestuhlung bereit.

-       Eine individuelle Ausstattung des Trauortes durch das Brautpaar und den StMV ist nicht möglich.

-       Für die Trauungen im Freien am Samstag wird nach dem Kostenverzeichnis (KVz) Anlage Ziff. 2.II.8/2.2.2 eine Gebühr in Höhe von 200,00 € festgesetzt.

-       Die Trauungen finden in der Zeit von Mai bis September einmal monatlich an einem vorher von der Stadt festgelegten Samstag statt. Nach Absprache mit den Bürgermeistern werden 2 Trauungen vorgenommen (zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr).

-       Diese Trauungen werden ausschließlich von den Bürgermeistern als Eheschließungsstandesbeamte vorgenommen.

-       Ein Sektempfang im Anschluss an die Trauung ist in diesem abgesperrten Bereich des Stadtbalkons nicht möglich

-       Ist am Tag vor der Trauung schlechte Witterung vorhergesagt, finden die Trauungen im Rathaus/Trausaal, ebenfalls durch Vornahme der Bürgermeister, statt. Der Trausaal wird dementsprechend für evtl. Trauungen reserviert.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der in Anlage 2 zu dieser Sitzungsvorlage gekennzeichnete Bereich des Stadtbalkons wird für den Standesamtsbezirk Kitzingen als Eheschließungsort gewidmet. Die Trauungen erfolgen nach Maßgabe der in Ziffer 3 des Sachvortrages dargelegten Punkte.