Betreff
Haushaltsüberschreitung;
HSt. 4351 6361 - Soziale Einrichtungen für Wohnungslose, Obdachlosenunterkünfte, Verwaltervergütung an BauGmbH
Vorlage
2022/113
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

Die Ansatzermittlung 2022 erfolgte auf Grundlage des Rechnungsergebnisses 2020 (14.118,00 €).

Im Jahr 2020 erfolgte nur eine Abrechnung für den Zeitraum 01.04.2020 – 30.06.2020 nach der neu geregelten Verwaltervergütung gem. StR-Beschluss vom 17.10.2019.

 

Man erhöhte zwar den Ansatz (33.200 €) für das Jahr 2022 deutlich, da hier zwei Abrechnungen erwartet wurden. Allerdings wurde bei der Ansatzberechnung die Ausweitung des Abrechnungszeitraumes auf jeweils ein halbes Jahr nicht berücksichtigt. Der Bedarf war schwierig zu schätzen, da die Ansatzermittlung bereits im Sommer 2021 erfolgte und aus dem Jahr 2021 zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Buchungen vorlagen. Der Ansatz 2022 ist rückblickend zur gering bemessen.

 

Aufgrund der Fälligkeit der Verwaltervergütung musste eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Oberbürgermeister gemäß Art. 37 Abs. 3 Gemeindeordnung herbeigeführt werden.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Rechnungsjahr 2022 eine Haushaltsüberschreitung bei

 

HSt.

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Überschreitungs-betrag

VerwHh:

 

4351 6361

 

 

Soziale Einrichtungen für Wohnungslose - Obdachlosenunterkünfte;

Dienstleistungen durch Privatunternehmen - Verwaltervergütung an BauGmbH

 

 

33.200,00 €

 

 

110.689,00 €

 

 

 

genehmigt wurde.

 

Die Deckung erfolgte durch Mehreinnahmen bei HSt. 8891 1782 - Sonstiges Grundvermögen - Unbebaute Grundstücke, Spenden und Schenkungen für lfd. Zwecke von übrigen Bereichen, Obere Anlagen - mit einem Betrag von 50.000,00 € und zudem über die Deckungsreserve – HSt. 9141 8500 – in Höhe von 60.689,00 €.