Betreff
Vollzug des BayStrWG;
hier: Einziehung der Stichstraße zur Rudolf-Diesel-Straße, Fl.Nr. 5927/8 gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG
Vorlage
2022/124
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 17.3.2022 hat die Stadt die Einziehung der Stichstraße beschlossen. Die Absicht hierzu wurde vom 2.4. bis 5.7.2022 öffentlich bekannt gemacht.

Einwendungen gegen die Einziehung wurden nicht erhoben.

Daher kann das Einziehungsverfahren gemäß Art. 8 BayStrWG durchgeführt werden. Nach dem Beschluss des Gremiums wird die Einziehung nochmals veröffentlicht und anschließend das Bestandsverzeichnis der Stadt korrigiert.

 

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2. Die Stichstraße Fl.Nr. 5927/8 (von der Rudolf-Diesel-Straße bis zur Ostgrenze der Fl.Nr. 5990/9) ist straßenrechtlich einzuziehen.

 

Straßenname:             nördliche Stichstraße von der Rudolf-Diesel-Straße

Anfangspunkt:             Rudolf-Diesel-Straße, Fl.Nr. 5927

Endpunkt:                    Ostgrenze der Fl.Nr. 5990/9

Länge:                         0,060 km