Betreff
Haushaltsüberschreitung;
HSt. 4641.7180 - Tageseinrichtungen für Kinder - Verwaltung und Förderung;
Betriebskostenförderung - Weiterleitung Bundesmittel
Vorlage
2022/143
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Mittel auf der Haushaltsstelle 4641.7180 sind durchlaufende Zuschüsse des Staates, welche die Stadt Kitzingen vom Landratsamt Kitzingen erhält und an die Kitas weiterleiten muss.

 

Die Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs-und Verwaltungsbonus zur Stärkung von Kindertageeinrichtungen wurde am 18.03.2020 im Bayerischen Ministerialblatt bekanntgegeben. Der Freistaat setzt Mittel aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“) für die Einführung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus ein.

 

Da dieser Leitungsbonus erst im Januar 2022 beantragt werden konnte und im Juli 2022 vom Landratsamt Kitzingen genehmigt wurden, konnte bei der Haushaltsplanung nur ein Schätzbetrag angesetzt werden. Hierzu wurden die Zahlen des Vorjahrs mit einer leichten Erhöhung herangezogen, was sich nun als nicht ausreichend erwies.

 

Die Einnahme der Bundesmittel wird über die Haushaltsstelle 4641.1712 - Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land Betriebskostenförderung – Bundesmittel abgewickelt.

Die sich hier ergebende Mehreinnahme bildet die entsprechende Deckung für die Überschreitung bei Haushaltsstelle 4641.7180.

 

Sachlich zuständig für die Entscheidung über den Haushaltsüberschreitungsantrag wäre in diesem Fall grundsätzlich der Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss (zwischen 50.001 € und 300.000 €).,

 

Da die erste Weiterleitung der Mittel zum 15.08.2022 erfolgen soll und die nächste Sitzung des Ausschusses erst nach der Sommerpause geplant ist, erfolgt die Vorlage mit der Bitte um Entscheidung an den Stadtrat.

 

1.  Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.  Die Haushaltsüberschreitung für das Rechnungsjahr 2022 bei

 

HSt.

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Überschreitungs-

betrag

VwHh:

4641 7180

 

 

 

 

Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke an die übrigen Bereiche Betriebskostenförderung – Weiterleitung Bundesmittel

 

 

 

600.000,00 €

 

 

 

 

82.205,00 €

 

 

 

 

 

wird genehmigt.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HSt. 4641 1712 – Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land Betriebskostenförderung – Bundesmittel.