HSt. 4641.7180 - Tageseinrichtungen für Kinder - Verwaltung und Förderung;
Betriebskostenförderung - Weiterleitung Bundesmittel
Stellungnahme der Verwaltung:
Die
Mittel auf der Haushaltsstelle 4641.7180 sind durchlaufende Zuschüsse des
Staates, welche die Stadt Kitzingen vom Landratsamt Kitzingen erhält und an die
Kitas weiterleiten muss.
Die
Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs-und Verwaltungsbonus zur Stärkung von
Kindertageeinrichtungen wurde am 18.03.2020 im Bayerischen Ministerialblatt
bekanntgegeben. Der Freistaat setzt Mittel aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung
der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“)
für die Einführung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus ein.
Da
dieser Leitungsbonus erst im Januar 2022 beantragt werden konnte und im Juli
2022 vom Landratsamt Kitzingen genehmigt wurden, konnte bei der
Haushaltsplanung nur ein Schätzbetrag angesetzt werden. Hierzu wurden die
Zahlen des Vorjahrs mit einer leichten Erhöhung herangezogen, was sich nun als
nicht ausreichend erwies.
Die
Einnahme der Bundesmittel wird über die Haushaltsstelle 4641.1712 - Tageseinrichtungen
für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land
Betriebskostenförderung – Bundesmittel abgewickelt.
Die
sich hier ergebende Mehreinnahme bildet die entsprechende Deckung für die
Überschreitung bei Haushaltsstelle 4641.7180.
Sachlich
zuständig für die Entscheidung über den Haushaltsüberschreitungsantrag wäre in
diesem Fall grundsätzlich der Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss (zwischen
50.001 € und 300.000 €).,
Da
die erste Weiterleitung der Mittel zum 15.08.2022 erfolgen soll und die nächste
Sitzung des Ausschusses erst nach der Sommerpause geplant ist, erfolgt die
Vorlage mit der Bitte um Entscheidung an den Stadtrat.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Haushaltsüberschreitung für das Rechnungsjahr 2022 bei
HSt. |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz |
Überschreitungs- betrag |
VwHh: 4641 7180 |
Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke an die übrigen Bereiche Betriebskostenförderung – Weiterleitung Bundesmittel |
600.000,00 € |
82.205,00 € |
wird genehmigt.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HSt. 4641 1712 – Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land Betriebskostenförderung – Bundesmittel.