Betreff
Bauleitplanung der Stadt Mainbernheim; 1. Änderung Bebauungsplan "Am Steinberg II"; Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
2022/145
Art
Dringlichkeitsentscheidung

Ausgangslage:

Die Stadt Mainbernheim hat in öffentlicher Sitzung am 22.04.2022 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Steinberg II“ gebilligt. Dieser soll nun im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2BauGB durchgeführt werden.

 

Die Stadt Mainbernheim möchte durch die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Steinberg II“ einen bisher als Grünfläche und Friedhofsfläche festgesetzten Bereich in eine allgemeine Wohngebietsfläche umwandeln und dabei die geltenden Festsetzungen für diesen Bereich ändern. Dabei soll Baurecht für 7 Grundstücke geschaffen werden, ca. 0,68 ha, welche vorrangig mit Mehrfamilienhäusern bebaut werden sollen.

 

Der Entwurf wurde innerhalb angemessener Frist in der Zeit vom 20.07.2022 bis einschließlich 21.08.2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Da es nicht möglich war das gemäß Geschäftsordnung zuständige Organ in diesem Zeitraum zu beteiligen wurde eine Eilentscheidung der Bürgermeisterin getroffen (Anlage 1). Dabei wurde der Stadt Mainbernheim fristgerecht mitgeteilt, dass seitens der Stadt Kitzingen keine Einwände gegen die Planungen bestehen (Anlage 2).

 

Auswirkungen:

Auswirkungen auf die Stadt Kitzingen bestehen nicht.

 

Zuständigkeit für die Entscheidung:

Die Zuständigkeit für diese Dringlichkeitsentscheidung ergibt sich aus Art. 37 Abs. 3 GO Bayern.

Die Entscheidung ist dem Bau- und Umweltausschuss zur der nächsten Sitzung Kenntnis zu geben.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis gem. § 37 GO über die Entscheidung der Bürgermeisterin, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.