Betreff
Vollzug Baugesetzbuch (BauGB); Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarenergieanlage Bibergau am Obstgarten"; Stadt Dettelbach; Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
2022/147
Art
Dringlichkeitsentscheidung

Ausgangslage:

Die Stadt Dettelbach hat in ihrer Sitzung des Bau- und Agrarausschusses am 30.06.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarenergieanlage Bibergau am Obstgarten“ gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren gem. EAG-Bau und soll die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage schaffen.

Hierzu ist eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich; die Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren und wird als 14. Änderung geführt. Es wird ein Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ ausgewiesen.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgte in der Zeit vom 25.07.2022 bis 24.08.2022.

Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 21.07.2022 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 24.08.2022 abzugeben.

 

Da es nicht möglich war das gemäß Geschäftsordnung zuständige Organ in diesem Zeitraum zu beteiligen wurde eine Eilentscheidung der Bürgermeisterin getroffen (Anlage 1). Dabei wurde der Stadt Dettelbach mitgeteilt, dass seitens der Stadt Kitzingen keine Einwände gegen die Planungen bestehen (Anlage 2).

 

Auswirkungen:

Auswirkungen auf die Stadt Kitzingen bestehen nicht.

 

Zuständigkeit für die Entscheidung:

Die Zuständigkeit für diese Dringlichkeitsentscheidung ergibt sich aus Art. 37 Abs. 3 GO Bayern.

Die Entscheidung ist dem Bau- und Umweltausschuss in der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu geben.

 

 

1.         Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.         Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis gem. § 37 GO über die Entscheidung der Bürgermeisterin, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.