Ausgangslage:
Die Stadt Dettelbach hat in ihrer Sitzung des Bau- und Agrarausschusses
am 30.06.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Solarenergieanlage Bibergau am Obstgarten“ gefasst. Die Aufstellung des
Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren gem. EAG-Bau und soll die rechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
schaffen.
Hierzu ist eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich; die Änderung
erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren und wird als 14. Änderung
geführt. Es wird ein Sondergebiet gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der
Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ ausgewiesen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgte in der Zeit vom 25.07.2022 bis 24.08.2022.
Die Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 21.07.2022 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum 24.08.2022 abzugeben.
Da es nicht möglich war das gemäß Geschäftsordnung zuständige Organ in diesem Zeitraum zu beteiligen wurde eine Eilentscheidung der Bürgermeisterin getroffen (Anlage 1). Dabei wurde der Stadt Dettelbach mitgeteilt, dass seitens der Stadt Kitzingen keine Einwände gegen die Planungen bestehen (Anlage 2).
Auswirkungen:
Auswirkungen auf die Stadt Kitzingen bestehen nicht.
Zuständigkeit für die
Entscheidung:
Die Zuständigkeit für diese Dringlichkeitsentscheidung ergibt sich aus Art. 37 Abs. 3 GO Bayern.
Die Entscheidung ist dem Bau- und Umweltausschuss in der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu geben.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der
Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis gem. § 37 GO über die Entscheidung der
Bürgermeisterin, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die
Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.