HSt. 4641.7180 - Tageseinrichtungen für Kinder - Verwaltung und Förderung;
Betriebskostenförderung - Weiterleitung Bundesmittel
Stellungnahme der Verwaltung:
Die
Mittel auf der Haushaltsstelle 4641.7180 sind durchlaufende Zuschüsse des
Staates, welche die Stadt Kitzingen vom Landratsamt Kitzingen erhält und an die
Kitas weiterleiten muss.
Die
Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und zur
Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen wurde am 02.02.2020
im Bayerischen Ministerialblatt bekanntgegeben. Mit dieser Zuwendung sollen
Träger von Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt werden,
Assistenzkräfte mit der Qualifikation einer Tagespflegeperson in
Kindertageseinrichtungen einzusetzen. Diese Assistenzkräfte sollen die Fach-
und Ergänzungskräfte bei der pädagogischen Arbeit unterstützen und entlasten.
Sie können auch zur Randzeitbetreuung eingesetzt werden.
Der
Antrag des Trägers wurde erst im Juli 2022 eingereicht und vom Landratsamt
Kitzingen im August 2022 genehmigt. Ein solcher Antrag auf Förderung einer
Assistenzkraft wurde bisher von keiner Einrichtung gestellt. Bei der Haushaltsplanung
2022 wurden daher für diese Förderung keine Mittel vorgesehen.
Die
Einnahme der Mittel wird über die Haushaltsstelle 4641.1712 -
Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd.
Zwecke vom Land Betriebskostenförderung – Bundesmittel abgewickelt.
Die
sich hier ergebende Mehreinnahme bildet die entsprechende Deckung für die
Überschreitung bei Haushaltsstelle 4641.7180.
Der
Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss ist sachlich zuständig für die Entscheidung
über den Haushaltsüberschreitungsantrag, da bei Haushaltsstelle 4641.7180 der
Gesamtüberschreitungsbetrag mit 88.429,00 € zwischen 50.001 € und 300.000 €
liegt (siehe auch SiVo 2022/143 StR).
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Haushaltsüberschreitung für das Rechnungsjahr 2022 bei
HSt. |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz |
Überschreitungs- betrag |
VwHh: 4641 7180 |
Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke an die übrigen Bereiche Betriebskostenförderung – Weiterleitung Bundesmittel bisher bereitgestellt: Gesamtsumme: |
600.000,00 € |
6.224,00 € 82.205,00 € 88.429,00 € |
wird genehmigt.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HSt. 4641 1712 – Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land Betriebskostenförderung – Bundesmittel.