Betreff
Haushaltsüberschreitung;
HSt. 4641.7180 - Tageseinrichtungen für Kinder - Verwaltung und Förderung;
Betriebskostenförderung - Weiterleitung Bundesmittel
Vorlage
2022/151
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Mittel auf der Haushaltsstelle 4641.7180 sind durchlaufende Zuschüsse des Staates, welche die Stadt Kitzingen vom Landratsamt Kitzingen erhält und an die Kitas weiterleiten muss.

 

Die Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen wurde am 02.02.2020 im Bayerischen Ministerialblatt bekanntgegeben. Mit dieser Zuwendung sollen Träger von Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt werden, Assistenzkräfte mit der Qualifikation einer Tagespflegeperson in Kindertageseinrichtungen einzusetzen. Diese Assistenzkräfte sollen die Fach- und Ergänzungskräfte bei der pädagogischen Arbeit unterstützen und entlasten. Sie können auch zur Randzeitbetreuung eingesetzt werden.

 

Der Antrag des Trägers wurde erst im Juli 2022 eingereicht und vom Landratsamt Kitzingen im August 2022 genehmigt. Ein solcher Antrag auf Förderung einer Assistenzkraft wurde bisher von keiner Einrichtung gestellt. Bei der Haushaltsplanung 2022 wurden daher für diese Förderung keine Mittel vorgesehen.

 

Die Einnahme der Mittel wird über die Haushaltsstelle 4641.1712 - Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land Betriebskostenförderung – Bundesmittel abgewickelt.

Die sich hier ergebende Mehreinnahme bildet die entsprechende Deckung für die Überschreitung bei Haushaltsstelle 4641.7180.

 

Der Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss ist sachlich zuständig für die Entscheidung über den Haushaltsüberschreitungsantrag, da bei Haushaltsstelle 4641.7180 der Gesamtüberschreitungsbetrag mit 88.429,00 € zwischen 50.001 € und 300.000 € liegt (siehe auch SiVo 2022/143 StR).

 

 

1.  Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.  Die Haushaltsüberschreitung für das Rechnungsjahr 2022 bei

 

HSt.

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Überschreitungs-

betrag

VwHh:

4641 7180

 

 

 

 

Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke an die übrigen Bereiche Betriebskostenförderung – Weiterleitung Bundesmittel

 

bisher bereitgestellt:

 

Gesamtsumme:

 

 

 

600.000,00 €

 

 

 

 

6.224,00 €

 

 

 

 

82.205,00 €

 

88.429,00 €

 

 

 

wird genehmigt.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HSt. 4641 1712 – Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land Betriebskostenförderung – Bundesmittel.