Betreff
Klärwerk Kitzingen - Klärschlammentsorgung;
hier: Vergabe der Klärschlammentsorgung 2023 gem. VOL/A
Vorlage
2022/158
Aktenzeichen
SG 63
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.      Ausgangslage

 

Die Entsorgung des Klärschlammes aus dem Klärwerkes Kitzingen wurde 2021 als Rahmenvertrag für die Jahre 2022 bis 2024 auf der Grundlage der VOL/A ausgeschrieben. Für die Entsorgung des Klärschlammes muss der Auftrag für 2023 erteilt werden.

 

 

2.      Vergabe der Klärschlammentsorgung

 

Das Stadtbauamt schlägt vor, die Klärschlammentsorgung 2023 des Klärwerkes Kitzingen an die Firma HSG GmbH, Obertiefer Straße 27, 91438 Bad Windsheim, gemäß Angebot vom 27.10.2021 zu vergeben.

 

 

3.      Finanzierung

 

Die notwendigen Mittel werden im Haushalt 2023 unter der Haushaltsstelle 0.7080.6366 zur Verfügung gestellt.

 

 

4.      Zukünftige Mittelbereitstellung 

 

Die Kosten für die Klärschlammentsorgung fallen in jedem Jahr an. Bis auf weiteres sollten deshalb in jedem Jahr für die notwendige Entsorgung 250.000,00 € bereitgestellt werden (Grundsatzbeschluss).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Auftrag für die Klärschlammentsorgung des Klärwerkes Kitzingen wird an die Firma HSG GmbH, Obertiefer Straße 27, 91438 Bad Windsheim, gemäß Angebot vom 27.10.2021 vergeben. Der Oberbürgermeister bzw. dessen Vertreter wird ermächtigt, ein entsprechendes Auftragsschreiben zu unterzeichnen.

 

3.      Die notwendigen Mittel werden im Haushalt 2023 unter der Haushaltsstelle 0.7080.6366 zur Verfügung gestellt.

 

4.      Es besteht Einverständnis, zukünftig in jedem Haushaltsjahr 250.000,00 € für die Klärschlammentsorgung vorzusehen.