Betreff
Haushaltsüberschreitung;
HSt. 4641.7180 - Tageseinrichtungen für Kinder - Verwaltung und Förderung;
Betriebskostenförderung - Weiterleitung Bundesmittel
Vorlage
2022/186
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die Mittel auf der Haushaltsstelle 4641.7180 sind durchlaufende Zuschüsse des Staates, welche die Stadt Kitzingen vom Landratsamt Kitzingen erhält und an die Kitas weiterleiten muss.

 

Der Antrag eines Kindergartenträgers für den Abschlag 2022 wurde erst im August 2022 eingereicht und vom Landratsamt Kitzingen im September 2022 genehmigt. Da dieser Folgeantrag vom Landratsamt genehmigt wurde, müssen diese Mittel auch noch im Bewilligungsjahr 2022 ausgezahlt werden. Der Haushaltsansatz für 2022 wurde zu niedrig geschätzt, daher erfolgt nun der erneute Haushaltsüberschreitungsantrag.

 

Die Einnahme der Mittel wird über die Haushaltsstelle 4641.1712 - Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land Betriebskostenförderung – Bundesmittel abgewickelt.

Die sich hier ergebende Mehreinnahme bildet die entsprechende Deckung für die Überschreitung bei Haushaltsstelle 4641.7180.

 

Der Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss ist sachlich zuständig für die Entscheidung über den Haushaltsüberschreitungsantrag, da bei Haushaltsstelle 4641.7180 der Gesamtüberschreitungsbetrag mit 88.596,00 € zwischen 50.001 € und 300.000 € liegt; aus Termingründen erfolgt die Vorlage im Stadtrat.

1.  Vom Sachvortrag 2022/186 wird Kenntnis genommen.

2.  Die Haushaltsüberschreitung für das Rechnungsjahr 2022 bei

 

HSt.

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Überschreitungs-

betrag

VwHh:

4641 7180

 

 

 

 

Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke an die übrigen Bereiche Betriebskostenförderung – Weiterleitung Bundesmittel

 

bisher bereitgestellt:

 

Gesamtsumme:

 

 

 

600.000,00 €

 

 

 

 

167,00 €

 

 

 

 

88.429,00 €

 

88.596,00 €

 

 

 

wird genehmigt.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HSt. 4641 1712 – Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land Betriebskostenförderung – Bundesmittel.