Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm - Sozialer Zusammenhalt;
Bedarfsmitteilung 2023
Vorlage
2022/193
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die in der Bedarfsmitteilung aufgeführten Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der geplanten Maßnahmen. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt 60 % der tatsächlichen zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.

 

Stellungnahme des Stadtbauamtes in Verbindung mit dem Quartiersmanagement zu den beabsichtigten Einzelmaßnahmen:

 

Der Stadtteil Kitzingen-Siedlung wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt aufgenommen. Die Aufnahme basiert auf dem 2008 erstellten Integrierten Handlungskonzept Kitzingen-Siedlung „Meine Siedlung - Unser Kitzingen“, das verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteils beinhaltet.

 

Ziel ist es, die städtebaulichen und funktionellen Nachteile des Stadtteils Siedlung zu beseitigen, die soziale Infrastruktur zu stärken und die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Dabei soll die Integration des Stadtteils in die Gesamtstadt gestärkt werden, um diese in ihren Versorgungsaufgaben als Mittelzentrum zu fördern.

 

Aufgrund der Änderung von örtlichen und gesamtstädtischen Bedingungen und Erfordernissen wurde das Integrierte Handlungskonzept 2016 und 2017 fortgeschrieben. Die Evaluation ergab zum einen, dass durch die bisher umgesetzten Vorhaben im Freiraum, wesentlich zur Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils beigetragen haben. Zum anderen wurde aber auch deutlich, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Als Schlüsselprojekte für die weitere Quartiersentwicklung sind die Entwicklung der öffentlichen Freizeit- und Grünflächen, die Stärkung des Zentrums und die Neukonzeption des sogenannten Notwohngebietes im IHK-Bericht genannt.

 

 

1.         Ordnungsmaßnahmen

 

1.1       Maßnahmen Grünflächenkonzept

Das Grünflächenkonzept benennt, aufgrund der komplexeren Aufgabenstellung, u.a. eine Konzeptentwicklung für die Freiflächen am Sickersbach. Dies soll mit einem Wettbewerbsverfahren vorbereitet werden – siehe Punkt 2.1.

Weitere Maßnahmen aus dem Grünflächenkonzept sollen u.a. die Aufwertungen an der Grünfläche am Texasweg und die weiteren Verbesserungen im Bereich des Rückhaltebeckens sein. Zudem sollen weitere „nachtfalterfreundliche“ Staudenbeete am Kleistplatz angebracht werden.

 

1.2.      Neugestaltung Sickershäuser Straße

Zur Verbesserung der verkehrsrechtlichen Situation im Teilabschnitt der Sickershäuser Straße soll zum einen die Neuordnung des ruhenden Verkehrs durch die Neuanlage von 16 Stellplätzen in Schrägaufstellung realisiert werden. Ziel ist es, somit einerseits die Sicherheit beim Ein- und Aussteigen der Kinder des Kindergartens St. Vinzenz zu erhöhen, andererseits zusätzliche Parkmöglichkeiten z. B. für Besucher der Senioreneinrichtung, die derzeit nicht an anderer Stelle möglich sind, zu schaffen. Zudem soll die Sicherheit für Fußgänger durch die Anlage eines zusätzlichen Gehwegs auf der Südseite erhöht werden.

 

2.         Sonstige Maßnahmen

 

2.1       Wettbewerb Sickerpark

Schon seit Längerem beschäftigt sich die Stadt Kitzingen mit einer möglichen Konzeption für ein Naherholungsgebiet im Sickergrund. So wurde bereits im Jahr 2009 im Rahmen der Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes Kitzingen-Siedlung (IHK) und 2017 im Rahmen der Fortschreibung die Idee eines Sickerparks in Form eines Naherholungs- und Freizeitgebietes als südliche grüne Lunge der Siedlung entwickelt.

 

Aktuell ist, auf Grundlage des GFK 2021, ein Bike-Park mit Pumptrack und Dirt-Bike-Strecke im südöstlichen Teil des Sickergrundes zwischen Sporthalle und Erich-Kästner-Schule in der Realisierung. Im Zusammenhang mit dem Bike-Park ist ein ganzheitliches Konzept für die angrenzenden Bereiche sinnvoll und notwendig. Die Stadtverwaltung hat dies aufgegriffen und drei Abschnitte bestimmt: BA I Freizeitanlage Bike-Park, BA II Umfeld Bike-Park, BA III Renaturierungsmaßnahmen / freiraumplanerische Gestaltung im Sickergrund.

Auch das Grünflächenkonzept 2021 empfiehlt neben der schrittweisen Umsetzung einzelner Grünflächen im Sickergrund (Kunstrasenplatz 2018, Bike-Park 2022) ein wettbewerbliches Verfahren für die komplexe Aufgabenstellung eines Naherholungsgebietes.

Die Stadtverwaltung beabsichtigt demnach die Freiflächen in der Talsohle am Sickersbach und am Weidegraben mit Hilfe eines freiraumplanerischen Wettbewerbs zu überplanen und umzugestalten.

 

2.2       Verkehrskonzept Siedlung

Für die zusammenhängende Analyse und Bewertung der Verkehrswegebeziehungen und des Straßenraumes innerhalb des Stadtteils Kitzingen-Siedlung soll im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms Sozialer Zusammenhalt ein Verkehrskonzept erarbeitet werden, das neben den Straßenräumen den fließenden motorisierten Verkehr, den ruhenden Verkehr sowie den Rad- und Fußverkehr im Ist-Zustand untersucht und einen Maßnahmenkatalog zur Optimierung vorschlägt.

Das Konzept dient zur Vorbereitung für die Umsetzung konkreter Maßnahmen.

 

2.3       Verfügungs- und Investitionsfonds

Der Verfügungs- und Investitionsfonds wurde für die Meldung an die Regierung zu einem Fonds zusammengelegt.

Maßnahmen des Verfügungsfonds ermöglichen die schnelle Durchführung kleinerer sozialer Projekte zur Aktivierung und Beteiligung der BürgerInnen und sind unverzichtbarer Bestandteil zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Kitzingen-Siedlung.

Maßnahmen des Investitionsfonds dienen der kurzfristigen Umsetzung kleinerer investiver Projekte zur Stärkung der Lebensraumqualität. Unter Beteiligung der BürgerInnen kann das Wohnumfeld dadurch unbürokratisch gestaltet werden.

 

2.4       Quartiersmanager

Im Integrierten Handlungskonzept (IHK) Kitzingen-Siedlung ist die Einrichtung eines Quartiersmanagements als Schlüsselmaßnahme mit höchster Priorität festgelegt. Bereits 2006 wurde diese Maßnahme als dringend notwendig erachtet. Der Quartiersmanager ist das zentrale Organ zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzepts und eng in das Netzwerk aus lokalen Akteuren, Verwaltung, Politik und weiteren Institutionen eingebunden. Allgemeine Ziele des Quartiersmanagements sind vor allem die Bürgerbeteiligung und die gemeinsame Umsetzung der im Handlungskonzept und Grünflächenkonzept aufgezeigten Maßnahmen und Projekte zur Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils. Weiterhin sind u. a. ein Verkehrskonzept für die Siedlung und ein Wettbewerbsverfahren im Sickergrund geplante Maßnahmen. Hierfür wird auch weiterhin ein Quartiersmanager benötigt.

 

Anmerkung der Stadtkämmerei:

 

Der Sickerpark wird über das Förderprogramm Investitionspakt Sportstätten bezuschusst. Hierfür wurde bereits eine Förderung in Höhe von insgesamt 1.258.000 € in Aussicht gestellt.

Für den BA I – Bike-Park – liegt bereits der Bewilligungsbescheid mit einer Zuwendung in Höhe von 327.600 € vor.

 

Für die künftige Gestaltung des Notwohngebietes in der Egerländer Straße/Tannenbergstraße wurden mit der Regierung bereits Gespräche über mögliche Förderungen geführt. Diese werden nicht über das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm, sondern über das Kommunale Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) beantragt. Eine Aussage über die mögliche Förderhöhe kann von der Regierung derzeit nicht getroffen werden, da noch keine Kosten und Planungen vorliegen.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt wird für die Haushaltsjahre 2023 - 2026 wie folgt festgesetzt:

 

2023:                                                  215.000 €

2024:                                                 155.000 €

2025:                                                 205.000 €

2026:                                                   65.000 €

Gesamt 2023 - 2026:                        640.000 €

3.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.