Betreff
Anschluss der Gemeinde Wiesenbronn an die Kläranlage Kitzingen;
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage
2022/204
Aktenzeichen
SG 63
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.  Ausgangslage

 

Die Kläranlage der Gemeinde Wiesenbronn erfüllt aufgrund des hohen Alters und des abflussschwachen Vorfluters nicht die aktuellen wasserrechtlichen Anforderungen.

In Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt wurden von der Gemeinde Wiesenbronn verschiedene Alternativen zum weiteren Vorgehen geprüft.

Der Anschluss an die Kläranlage Kitzingen zeigte sich letztendlich als die sinnvollste und zukunftsträchtigste Lösung.

 

In verschiedenen Abstimmungsgesprächen zwischen der Stadt Kitzingen und der Gemeinde Wiesenbronn wurde ein möglicher Trassenverlauf sowie das grundsätzlich weitere Vorgehen besprochen.

 

Aktueller Sachstand:

 

Die Gemeinde Wiesenbronn favorisiert den Bau eines Kanals in Richtung Großlangheim. Von dort würde das Abwasser über den derzeit im Bau befindlichen Zulaufkanal Großlangheim nach Kitzingen weitergeleitet.

Auf Kitzinger Gemarkung sind hierzu keine weiteren Baumaßnahmen notwendig.

Bei der Planung des Großlangheimer Zulaufkanals wurde die Aufnahme des Abwassers aus Wiesenbronn bereits berücksichtigt. Wie üblich wird eine Messstation für die Partnergemeinde installiert.

 

Für weitere Planungsschritte benötigt Wiesenbronn zunächst die grundsätzliche Zustimmung der Stadt Kitzingen.

 

Ein konkreter Zeitplan liegt noch nicht vor.

 

Seitens der Stadt Kitzingen wurde der Anschluss von Wiesenbronn durch das Büro Sonnenburg vorab geprüft. Bauliche Maßnahmen an den vorhandenen Entwässerungsanlagen im Stadtgebiet Kitzingen sind hierdurch nicht veranlasst.

 

Im wasserrechtlichen Bescheid ist das Klärwerk Kitzingen für eine Kapazität von 85.000 EW60 zugelassen. Im Jahresmittel 2021 belief sich die Belastung auf knapp 40.000 EW60. Die Spitzenbelastung betrug rund 75.000 EW120 bzw. 69.500 EW60.

Somit kann das Abwasser von Wiesenbronn mit ca. 2.500 EW60 aufgenommen werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Anschlussverlangen der Gemeinde Wiesenbronn zugestimmt werden.

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

Nach grundsätzlicher Zustimmung wird eine Zweckvereinbarung in Anlehnung an die mit den Partnergemeinden bestehenden Vereinbarungen erstellt.

Dabei werden z. B. die Abrechnungsmodalitäten sowie die Betriebskosten, Investitionskosten und die Unterhaltskosten an der Kläranlage und am Kanalnetz geregelt.

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung zu gegebener Zeit zu unterschreiben.


 

Hinweis:

 

Die Partnergemeinde Marktsteft hat mit Schreiben vom 25.05.2022 den Anschluss des Stadtteils Michelfeld beantragt. Das Michelfelder Abwasser wird über das bestehende Marktstefter Kanalnetz zur Kläranlage geführt.

Die bestehende Zweckvereinbarung vom 29.05.2020 wird an die neue Abwassermenge angepasst. Der Anschluss des Ortsteiles Michelfeld an die Kläranlage Kitzingen ist ohne Einschränkungen möglich.

 

 

Ausblick:

 

Der Markt Willanzheim und Markt Seinsheim haben für ihre beiden Kläranlagen vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA) den Auftrag bekommen, zu prüfen, wie eine zukunftsorientierte Abwasserentsorgung aussehen könnte. Eine Alternative wäre ein Anschluss an die Kläranlage Kitzingen.

 

Ähnlich verhält es sich mit einer Anfrage von Mainstockheim; die Gemeinde wurde ebenfalls zur Prüfung von alternativen Entsorgungswegen aufgefordert.

 

Die Anfragen wurden bei einem Gespräch mit Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes im Rathaus Kitzingen diskutiert; das WWA will sich zu diesen Anfragen zunächst grundsätzlich äußern.

Erst dann kann das weitere Vorgehen festgelegt werden.

 

Über die weitere Entwicklung wird berichtet.

1.   Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.   Mit dem Anschluss der Gemeinde Wiesenbronn an die Kläranlage Kitzingen besteht Einverständnis.

 

3.   Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die notwendige Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.