Betreff
Budget "Verkehrsüberwachung";
hier: Auflösung des Budgets
Vorlage
2022/225
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Das Budget „Verkehrsüberwachung“ wurde im Jahr 2003 gebildet. Für ein Budget werden Haushaltsstellen mit Haushaltsvermerk (Zweckbindungsring) zusammengefasst. Es besteht aus den Unterabschnitten 1122 (Kommunale Verkehrsüberwachung), 6815 (Öffentliche Parkplätze) sowie 9000 (Verwarnungsgelder).

 

Die Einnahmen des Budgets sind Verwarnungsgebühren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, Parkgebühren und Erstattungen der Stadtbetriebe GmbH. Alle Einnahmen sind von den Mitarbeitern des Sachgebietes nicht zu beeinflussen, da die Höhe von der Zahl der Falschparker und der Besucher in Kitzingen abhängig ist; der Budgetverantwortliche reagiert ausschließlich auf die Außeneinflüsse.

 

Auf der Ausgabeseite entfällt der größte Anteil des Budgets auf die Personalausgaben. Diese sind nur sehr eingeschränkt beinflussbar, da durch den Tarifvertrag eine gewisse Vergütung der Stellen vorgegeben ist. Der weitere Teil der Ausgaben ist für den Ablauf des Betriebes notwendig (Unterhalt von Parkplätzen und Parkscheinautomaten, Dienst- und Schutzkleidung, Kopierkosten, Bürobedarf, Fachliteratur, Telefongebühren etc.).

 

Der Handlungsspielraum ist sowohl auf der Einnahmeseite als auch auf der Ausgabeseite nicht oder nur sehr eingeschränkt durch den Budgetverantwortlichen möglich.

 

Ein grundlegender Vorteil der Budgetierung ist die Flexibilität der Mittelverwaltung. Der Budgetverantwortliche kann z. B. eine Mehrausgabe durch Ausgabeneinsparungen an anderer Stelle finanzieren. Eine gesonderte Mittelbereitstellung durch die Stadtkämmerei ist nicht erforderlich, soweit die Budgetfestsetzung eingehalten wird.

Die Stadtkämmerei überprüfte die letzten drei Jahresrechnungen darauf, ob die Budgetierung durch andere Haushaltsvermerke (z. B. Deckungsring) ersetzt werden könnte - in diesem Fall würde der Vorteil der flexiblen Haushaltsführung durch die Auflösung des Budgets nicht verloren gehen.

Eine Auswertung der zurückliegenden 3 Jahre hat ergeben, dass der Großteil der Planabweichungen durch die Aufnahme in Deckungsringe hätte abgefangen werden können. Die Zahl nötiger Haushaltsüberschreitungen wäre mit durchschnittlich 1 Haushaltsüberschreitung/Jahr sehr gering. Die jährliche Budgetfestlegung und Abrechnung stellt demnach einen zeitlichen Mehraufwand für den Budgetverantwortlichen und die Stadtkämmerei ohne zusätzlichen Nutzen dar.

 

Im Hinblick auf die sehr eingeschränkten Steuermöglichkeiten des Budgetverantwortlichen und der Möglichkeit die flexible Haushaltsführung auch auf andere Weise zu verwirklichen, schlägt die Stadtkämmerei die Auflösung des Budgets vor. Dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gem. Art. 61 Abs. 2 GO ist weiterhin durch das Sachgebiet Rechnung zu tragen und bei möglichen Haushaltsüberschreitungen die Notwendigkeit stets zu begründen und ein Deckungsvorschlag (Minderausgaben, Mehreinnahmen) zu nennen.

 

Eine Auflösung hätte zur Folge, dass der Budgetverantwortliche durch die Stadtkämmerei entlastet wird. Eine gesonderte Budgetfestsetzung im Rahmen der Haushaltsplanung entfällt. Die zusammengefassten Haushaltsstellen werden weiterhin einzeln durch die Stadtkämmerei veranschlagt. Der Haushaltsvermerk der Zweckbindung wird ggf. durch andere Vermerke mit vergleichbarer Wirkung ersetzt.

 

Der Budgetverantwortliche sprach sich für eine Auflösung aus.

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2022/225 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, das Budget „Verkehrsüberwachung“ zum Haushaltsjahr 2023 aufzulösen.