Betreff
Haushaltsüberschreitung;
HSt. 2901 6393 - Kosten der Schülerbeförderung (gesetzlich notwendig)
Vorlage
2022/240
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Stellungnahme der Schulverwaltung und Stadtkämmerei:

 

In dem derzeit gültigen Vertrag mit dem Busunternehmen aus 2020 gibt es eine Preisgleitklausel, welche eine jährliche Preisanpassung vorsieht. Aus diesem Grund ergab sich nun für 2022 zum 01.09. eine Preissteigerung von 13,82 %.

 

Die Preissteigerung wird anhand der Indexveränderungen berechnet. Der Referenzwert ist dabei immer der September 2019 (106,4). Der aktuelle Wert ist der Juli des aktuellen Jahres (121.1).

 

Aufgrund des Verbraucherpreisindex von Juli eines jeden Jahres ist am Anfang eines Haushaltsjahres lediglich eine Schätzung der anfallenden Kosten möglich.

 

Für das kommende Haushaltsjahr 2023 wurde die Mittelanforderung für die Beförderungskosten bereits erhöht.

 

Um die Rechnungen für September, Oktober und November 2022 in Gesamthöhe von rd. 60.922 € begleichen zu können, ist eine Überschreitung in Höhe von 59.073 € notwendig.

 

Laut der Geschäftsordnung für den Stadtrat Kitzingen ist für überplanmäßige Ausgaben zwischen 50.001 € und 300.000 € der Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss zuständig. Da in 2022 jedoch keine entsprechende Sitzung mehr stattfindet, erfolgt die Vorlage an den Stadtrat.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HSt. 4641 7183 - Tageseinrichtungen für Kinder - Verwaltung und Förderung/ Zuweisungen für lfd. Zwecke an die übrigen Bereiche.

 

1.      Vom Sachvortrag SiVo-Nr. 2022/240 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Haushaltsüberschreitung für das Rechnungsjahr 2022

 

HSt.

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Überschreitungs-

betrag

VerwHh:

2901 6393

 

 

Schülerbeförderung (nach dem Gesetz notwendig); Kosten der Schülerbeförderung sofern n. d. Gesetz notwendig/ Zuwendungsfähige Fahrten - freigestellter Linienverkehr

 

bisher bereitgestellt:

insgesamt:

 

250.000,00 €

 

 

 

 

 

 

59.073,00 €

 

 

 

 

 

 

0,00 €

59.073,00 €

 

wird genehmigt.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HSt. 4641 7183 - Tageseinrichtungen für Kinder - Verwaltung und Förderung/ Zuweisungen für lfd. Zwecke an die übrigen Bereiche.