Betreff
Stadtbus – Machbarkeitsstudie zum autonomen Fahren
Vorlage
2022/242
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.    Historie

Das Thema „Stadtbus“ wurde bereits im Verkehrskonzept 2013 dargestellt. Damals entschied sich der Stadtrat unter anderem wegen der Kostenprognose gegen die Weiterverfolgung des Projektes. Mit dem Anruf-Sammeltaxi gibt es in Kitzingen seit über 10 Jahren und aktuell ein den ÖPNV ergänzendes System, welches von der Bevölkerung gut angenommen wird.

In der Stadtratssitzung am 11.02.2021 wurde auf Antrag der ÖDP mit 26:3 Stimmen unter anderem beschlossen, dass die Stadt Kitzingen ein Stadtbuskonzept entwickelt, mit dem die Friedhöfe und das Krankenhaus im einem regelmäßigen 1 Std.-Takt verbinden wird.

2.  Entwicklung des Projektes autonomes Fahren in Kitzingen

Im Zuge der Diskussion über die Zukunft der „Steigerwaldbahn“ wurde die Verwaltungsspitze auf das Thema autonomes Fahren und insbesondere autonomer Busverkehr aufmerksam. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Firmen ZF Friedrichshafen AG sowie der DB Regio Bus im März 2021 hatte der Oberbürgermeister erstmals die Möglichkeit, sich über die Herausforderungen, die technischen Anforderungen und Potentiale des autonomen Fahrens zu informieren. Neben diversen technischen Details zur Sensorik und Antriebstechnik berichteten die Vertreter des Herstellers des autonomen Transportsystems (ATS) insbesondere auch über die aktuell mögliche Höchstgeschwindigkeit sowie die Spurbreite.

Nach Bewertung der Informationen wurde seitens der Verwaltung im Juni 2021 direkt Kontakt mit Vertretern der Firma ZF aufgenommen. Im Juli 2021 wurden erste Streckenvorschläge an die Firma ZF übermittelt. Bei der Erarbeitung der Streckenvorschläge lag das Hauptaugenmerk der Verwaltung darauf, mit Hilfe des autonomen Buses möglichst vielen Bürgern der Stadt Kitzingen eine gute Anbindung an den Bahnhof sowie den Einpendlern über die Schiene eine gute Anbindung an die Gewerbegebiete zu bieten. Ziel war und ist die Bürgerinnen und Bürger zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu motivieren und eine Reduzierung des Individualverkehrs zu erreichen.

Nach Sichtung der Streckenvorschläge durch ZF Friedrichshafen und DB Regio Bus fand am 03.02.2022 ein erster persönlicher Termin in Kitzingen statt. Dabei wurden die vorgeschlagenen Strecken abgefahren. Es wurde festgestellt, dass es bei den vorgeschlagenen Hauptstrecken entlang der B8 und der Nordtangente nach einer überschlägigen Einschätzung keine Ausschlusskriterien geben würde. Es wurde vereinbart, dass die Firma ZF Friedrichshafen in Zusammenarbeit mit der DB Regio Bus der Stadt Kitzingen ein Angebot für eine Machbarkeitsstudie unterbreitet.

Im März 2022 wurde schließlich die Machbarkeitsstudie durch die Stadt Kitzingen in Auftrag gegeben. Im Mai 2022 konnten sich Vertreter der Stadtverwaltung sowie der stellvertretende Stadtentwicklungsreferent bei einer Probefahrt mit einem Beispielbus auf dem ZF-Werksgelände in Schweinfurt von der Technik und der Funktionsfähigkeit des ATS überzeugen.

In der Stadtratssitzung am 28.07.2022 wurde seitens Vertretern der Firmen ZF Friedrichshafen AG sowie DB Regio Bus ein Zwischenbericht zur Machbarkeitsstudie vorgestellt. Auf Basis des Zwischenberichts hat die Verwaltung sich am 21.10.2022 an einem Förderaufruf des Bundesverkehrsministeriums beteiligt und eine Projektskizze eingereicht. Eine Beantragung von Fördermitteln ist damit noch nicht verbunden. Vielmehr handelt es sich bisher um eine Vorprüfung, ob das Projekt überhaupt förderfähig wäre. Eine Antwort ist noch nicht eingegangen.

Die Machbarkeitsstudie ist zwischenzeitlich fertiggestellt. Das Ergebnis wurde im Rahmen der Fraktionsvorsitzendenbesprechung am 25.10.2022 bereits den Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis gegeben. Mit der Vorstellung im Stadtrat findet die Machbarkeitsstudie ihren Abschluss. Der Stadtrat hat nunmehr über die weiteren Schritte zu entscheiden.

1.    Vom Sachvortrag und insbesondere der Machbarkeitsstudie wird Kenntnis genommen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Machbarkeitsstudie die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen, deren Kosten sowie die Möglichkeit zur abschnittsweisen Umsetzung zu prüfen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Machbarkeitsstudie weitere Fördermöglichkeiten zu prüfen.