Auf die Vorlage der
N-Ergie (Anlage 1) wird verwiesen.
Es soll eine Projektentwicklungsgesellschaft von den
Versorgungsunternehmen N-Ergie, ÜZ Mainfranken und LKW Kitzingen gegründet
werden. Nach Gründung können sich die kommunalen Gebietskörperschaften im
Nachgang einkaufen.
Es steht den Städten und Gemeinden im Landkreis Kitzingen und somit auch
der Stadt Kitzingen frei, sich an der Gesellschaft zu beteiligen.
Die wesentlichen
Eckpunkte stellen sich wie folgt dar:
1.
Satzungsgegenstand:
Identifikation, Prüfung und Entwicklung von
Projekten im Bereich Erneuerbarer Energien zur langfristigen Stärkung einer
ökologischen, nachhaltigen und kostengünstigen Energieversorgung der
Bevölkerung.
- Aufgabe der Gesellschaft:
Die Photovoltaikfreiflächenprojekte
und Windenergieprojekte sollen im Zielgebiet des Landkreises Kitzingen bis zur
Baureife entwickelt werden.
- Zielsetzung der Gesellschaft:
-
Unnötige
Folgekosten für die Menschen und Unternehmen im Landkreis Kitzingen minimieren
-
Den
Flächenverbrauch auf ein Mindestmaß zu reduzieren
-
Vermeidung
von unnötig hohen Stromkosten
-
Sicherstellung
der Stromversorgung durch Erneuerbare Energien
- Finanzierung:
Die kommunalen Gebietskörperschaften treten der von der N-Ergie, ÜZ Mainfranken und LKW Kitzingen gemeinsam gegründeten Projekteentwicklungsgesellschaft bei. Von den kommunalen Gebietskörperschaften werden 50 % der Anteile an der Gesellschaft gehalten. Es werden maximal 12.500 € Bareinlage je kommunale Gebietskörperschaft aufgebracht.
Die finanzielle Ausstattung der GmbH setzt sich wie folgt zusammen:
Eine
Nachschusspflicht für die kommunalen Gebietskörperschaften besteht nicht.
- Stimmrecht:
Nach aktuellen Sachstand wird davon
ausgegangen, dass jeder kommunale Gesellschafter die gleichen Anteile erhält,
sodass diese gleich hoch sind.
6. Gründung von Zweckgesellschaften:
Nach erfolgreicher Konzeptentwicklung wird
die zusätzliche Gründung von Zweckgesellschaften für die Ausführung der
Planungen nötig. Den beteiligten Kommunen ist es frei überlassen, sich an der
Investition zum Bau der Anlage anzuschließen.
- Nebenamtlicher Geschäftsführer:
Es wird kein eigenes Personal beschäftigt. Die Geschäftsführung wird voraussichtlich nebenamtlich von den beteiligten Versorgungsunternehmen gestellt.
- Aufsichtsbehörde:
Eine Anzeigepflicht gegenüber der
Aufsichtsbehörde besteht laut Art. 96 GO Abs. 1 Satz 2 nicht, da der Anteil am
Unternehmen weniger als den zwanzigsten Teil (5%) betrifft.
Es wird davon ausgegangen, dass die Durchführung eigener Projekte der
Stadt Kitzingen z.B. mit der LKW Kitzingen von dieser Beteiligung unberührt
bleiben.
Die Gründung durch die drei beteiligten Versorgungsunternehmen N-Ergie,
ÜZ Mainfranken und LKW Kitzingen soll nach Vorliegen der notwendigen kartell-
und kommunalrechtlichen Freigaben zum Jahresanfang 2023 erfolgen. Nach
Vorliegen der notwendigen Beschlüsse sollen die kommunalen
Gebietskörperschaften bis Ende März 2023 der Gesellschaft beitreten.
Für die unmittelbare Beteiligung der Stadt an der
Projektentwicklungsgesellschaft für Erneuerbare Energien für den Landkreis
Kitzingen in der Rechtsform einer GmbH ist
gem. § 2 Nr. 14c GeschO der Stadtrat zuständig.
1.
Vom Sachvortrag, insbesondere der Vorlage der N-Ergie
(Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage), wird Kenntnis genommen.
2.
Es besteht Einverständnis, dass die Stadt Kitzingen
sich an der noch zugründenden Projektentwicklungsgesellschaft für erneuerbare Energien
für das Gebiet des Landkreises Kitzingen in der Rechtsform einer GmbH nach
Maßgabe der in der Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage dargelegten Eckpunkten
beteiligt. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen
Erklärungen für die Beteiligung der Stadt an dieser GmbH mit einer Bareinlage
von maximal 12.500 € und ohne jede Verpflichtung zur Leistung von
Nachschusszahlungen abzugeben.
3.
Die Haushaltsmittel i. H. v. max. 12.500 € werden im
Haushalt 2023 bereitgestellt.