Betreff
Antrag auf Defizitübernahme des St. Elisabethenvereins Kitzingen als Träger der Kindergärten St. Elisabeth und St. Johannes;
hier: Beschlussfassung
Vorlage
2023/013
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Der St. Elisabethenverein Kitzingen ist Träger der kath. Kindergärten St. Johannes in der Glauberstraße (Zwei Kindergarten- und zwei Kinderkrippengruppen) und St. Elisabeth in der Kapuzinerstraße (Zwei Kindergarten- und eine Kinderkrippengruppe). Wie mit allen anderen Trägern von Kindertageseinrichtungen auch, hat die Stadt Kitzingen mit dem St. Elisabethenverein eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Diese sieht unter anderem die Übernahme von 90 % eines Defizits vor, falls der Verein defizitär arbeitet. Hieran sind einige Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem muss der Verein eine Haushaltsplanung und -abrechnung einreichen sowie einige Voraussetzungen erfüllen, ansonsten kann von einer Defizitübernahme abgewichen werden. Hierzu gehört unter anderem die Einhaltung eines bestimmten Betreuungsschlüssels, der abbildet, wie viele Betreuer pro Kind eingesetzt werden: Ein Schlüssel von 1:10 bedeutet beispielsweise, dass eine Erzieherin je 10 Kinder eingesetzt wird. Staatlich vorgesehen ist ein Schlüssel von 1:11. Die Kooperationsvereinbarung der Stadt Kitzingen erlaubt den Kindergärten sogar einen Schlüssel im Bereich von 1:9 - 1:11, um eine bessere Betreuung anbieten zu können. Dies bedeutet aber auch, dass die Einrichtungen innerhalb dieses Bereichs bleiben müssen, um eine Defizitübernahme zu erhalten.

 

Im Fall der vom Elisabethenverein betriebenen Einrichtungen St. Johannes und St. Elisabeth fielen die Jahresergebnisse 2022 jeweils deutlich niedriger aus als in der Jahresplanung eingereicht. Zudem wurden die Betreuungsschlüssel nicht eingehalten, sondern lagen unter 1:9. Dies bedeutet zwar eine bessere Betreuung der Kinder, aber auch höhere Kosten, da der Personaleinsatz höher ist.

 

Gemäß Kooperationsvertrag muss in derartigen Fällen der Stadtrat entscheiden, ob eine Defizitübernahme dennoch erfolgt.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Dem St. Elisabethenverein wird trotz Nichteinhaltung des Anstellungsschlüssels gemäß § 9 Abs. 6 der Kooperationsvereinbarung ein Defizitausgleich nach § 9 Abs. 8 der Kooperationsvereinbarung von 90 % gewährt.

 

3.    Die notwendigen Finanzmittel sind bereitzustellen.