zum Vermögenshaushalt 2023
Auf die Anlage 1 „Gemeinsame Fragen / Anträge zum
Haushalt 2023 der Fraktionen: FW – FBW Kitzingen, USW-Kitzingen, Pro Kitzingen,
Bayernpartei und Frau Bürgermeisterin Astrid Glos wird verwiesen“ vom
15.01.2023 wird verwiesen.
Die Verwaltung hat zu den Fragen und Anträgen
Stellung genommen. Diese ist als Anlage 2 beigefügt.
Die laufenden Nummern 4, 8, 11, 14, 17, 19, 20 und
21 der Anlage 1 sind als Anträge zu werten. Diese wurden in der Anlage 2 farblich
hellorange hinterlegt.
1. Vom Sachvortrag Nr. 2023/028 und insbesondere der Anlage 2 wird Kenntnis genommen.
2. Die Mittel auf der HSt. 3420.9631 i. H. v. 45.000 € für die Konferenz-Mikrofon-Technik mit Videoübertragung u. a. für Stadtratssitzungen werden im Haushalt 2023 in den Finanzplanungsrest geschoben (Anlage 1 lfd. Nr. 4).
3. Die Mittel auf der HSt. 5652.9450 werden im Haushalt 2023 entsprechend dem Bauzeitenplan weiter vorgezogen (Anlage 1 lfd. Nr. 8).
4. Die Mittel auf den HSt.en
- 6151.9590 i. H. v. 80.000 € für das Strukturkonzept Südstadt,
- 6151.9591 i. H. v. 50.000 € für das Strukturkonzept Etwashausen,
- 6151.9592 i. H. v. 150.000 € für das Quartierskonzept Hindenburgring Süd/ Wörthstr./Glauberstr.
- 6151.9595 i. H. v. 310.000 € für die Maßnahmen zur Innenstadtförderinitiative React‑EU
werden im Haushalt 2023 in den Finanzplanungsrest geschoben (Anlage 1 lfd. Nr. 11 und 14).
5. Die Mittel auf der HSt. 6709.9582 für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED werden von je 70.000 € auf 150.000 € in den Jahren 2023, 2024 und 2025 im Haushalt 2023 aufgestockt (Anlage 1 lfd. Nr. 17).
6. Für PV-Anlagen mit Speicher auf städtischen Gebäuden werden im Haushalt 2023 250.000 € eingestellt (Anlage 1 lfd. Nr. 19).
7. Die Mittel auf der HSt. 8802.9452 i. H. v. 50.000 € für die Planung der Sanierung Herrenstr. 18 werden im Haushalt 2023 in den Finanzplanungsrest geschoben (Anlage 1 lfd. Nr. 20).
8. Die Bezeichnung der HSt. 8810.9321 „Unbebauter Grundbesitz, Erwerb von Flächen allgemein, u. a. f. künftige Bau- und Gewerbegebiete“ wird um die Aufzählungen „Retentionsraum“ und „Ausgleichsflächen“ im Haushalt 2023 erweitert (Anlage 1 lfd. Nr. 21).