Das EU-Verfahren im Beihilfeverfahren um die
Bayer. Landesbank ist inzwischen abge-schlossen. Die Bayern LB muss sich von ihrer Immobilientochter GBW AG in
einem "offenen europaweiten Bieterverfahren“ trennen. Das Angebot vom
Bayer. Finanzminister Dr. Söder mit den betroffenen Kommunen den Verkauf
"exklusiv“ zu verhandeln, kam nicht zur Umset- zung.
Im Stadtgebiet Kitzingen sind lt.
unverbindlicher Auskunft 591 Wohnungen – Standorte siehe Anlage 1 - (zum
Vergleich Bau GmbH insgesamt 586 Einheiten) der Gesellschaft gelegen. Die
überwiegenden Objekte stammen nach vorsichtiger Einschätzung aus den fünfziger
und sechziger Jahren. Nach äußerer Begutachtung entsteht insgesamt ein
mittlerer Gesamt-eindruck. Teilweise sind eindeutige Hinweise auf vorhandenen
Sanierungsstau zu erkennen.
Bei dem beabsichtigten Beteiligungserwerb
handelt es sich um einen "Share-Deal“ (Beteili-gungserwerb – nicht
"Asset-Deal“ = Häuser und Wohnungen). D. h. es besteht keine
Verfü-gungsmacht über die Objekte. Der Wohnungsmarkt der Stadt Kitzingen bleibt
unverändert, die Immobilien sind bereits vorhanden. Es entstehen keinerlei neue
Impulse, z. B. neue, größere, hochwertigere oder modernere Wohnungen.
Der Erwerb zur
Abrundung und Ergänzung von in unmittelbarer Nachbarschaft zur BauGmbH
liegenden Häusern, die sich auch bautechnisch in einem entsprechenden Zu-stand
befinden, sollte für die Zukunft unabhängig von diesem Verfahren nicht gänzlich
ausgeschlossen werden (Beispiel Liegnitzer Straße). Hierbei sollte die weitere
Entwicklung des gesamten Verfahrens bzw. zukünftige Geschäftspolitik der
BauGmbH als auch der zukünftigen Anteilseigner der GBW AG beobachtet werden.
Die GBW AG mit 591 Wohneinheiten ist ein
Hauptakteur am städtischen Wohnungsmarkt und für die einkommensschwächeren
Mieter nicht zu vernachlässigen. Bei einer Gesamt- betrachtung und -überlegung
des Wohnungsmarktes in der Stadt Kitzingen sollten die zur Disposition
stehenden ca. 700 Wohnungen auf dem Areal der "Marshall-Heights" in
die Gesamtüberlegungen mit einbezogen werden.
Mit der E-Mail vom 16. Juli 2012 (Anlage 2)
stellt der Bayer. Städtetag die Sachlage dar und bittet
·
um
Zustimmung für die Weitergabe der bisherigen Beratungsleistungen an die zu
gründende Komplementär-GmbH (vormals
GmbH&Co.KG) bis 31.07.2012
Anmerkung: dieser Zustimmung steht nichts entgegen,
auch unter Berücksichtigung, dass ansonsten im weiteren Verfahren gewisse
Leistung doppelt erbracht werden müssen.
·
um
verbindliche Erklärung, ob die Stadt oder städtische Wohnungsgesellschaft als
Gesellschafterin der Komplementär-GmbH in
einem offenen Bieterverfahren mitwirken möchte.
Anmerkung: Diese Gesellschaft schafft den rechtlichen
Rahmen für die an einem Beteiligungserwerb interessierten Kommunen und
Wohnungsbaugesellschaften im Bieterverfahren. Die GmbH-Gründungskosten werden
mit ca. 30 T€ angegeben, Kosten für weitere Beratungsleistung sind derzeit
nicht abschätzbar.
Die vorhergehenden Ausführungen zur Qualität
des Wohnungsstandes der GBW AG, zum Wohnungsmarkt in der Stadt Kitzingen, der
nicht bekannte Wert einer evtl. Beteiligungshöhe sowie der nur geringe Einfluss
auf die Geschäftspolitik sind bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen /
oder bilden die Kriterien für die Entscheidungsfindung.
Aus Sicht der Finanzverwaltung sollte deshalb die Beteiligung als Gesellschafterin an einer Komplementär-GmbH zum Erwerb von Anteilen an der GBW AG in einem offenen Bieterver- fahren unterbleiben.
Der Stadtrat beschließt, dass sich die Stadt Kitzingen als Gesellschafterin an einer Komple-mentär-GmbH zum Erwerb von Anteilen an der GBW AG in einem offenen Bieterverfahren
a) beteiligt
alternativ:
b) nicht beteiligt.