Betreff
Erwerb von Flächen und Immobilien aus den Konversionsarealen, KIK-Antrag Nr. 76-2010
Vorlage
230/2012
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

Den Antrag vom 28.09.2010 behandelte der Stadtrat bereits am 12.10.2010 und fasste mit 15:8 Stimmen folgenden Beschluss:

„Der Antrag der KIK-Fraktion 76-2010 vom 28.09.2010 zur „Prüfung des Erwerbs von Flächen und Immobilien aus den Konversionsarealen zum Zwecke der kommunalen Nutzung“ wird zugestimmt“.

 

Im September 2011 fand im Beisein von Bgm. Christof ein Besichtigungstermin im Innopark statt, wo die ehem. Veranstaltungshalle sowie die Sporthalle für eine mögliche „städtische Nutzung“ besichtigt wurden. Die Veranstaltungshalle ließ aufgrund ihres Zuschnitts als auch ihres Zustandes keine sinnvolle und wirtschaftlich interessante Nutzungsperspektive für Kitzinger Vereine und Organisationen oder die Stadt Kitzingen selbst erkennen.

 

Noch im November 2011 wurden von der Stadt 63 Sportvereine bzw. Institutionen angeschrieben und auf die Nutzungsmöglichkeit der Sporthalle im Innopark hingewiesen. 35 von ihnen haben die Halle besichtigt, ihr Interesse bekundet und stehen im Kontakt mit der GmbH. Zwischenzeitlich hat die Stadt selbst die Halle für den Schulsport vorübergehend angemietet.

 

Im April 2012 wurden mehr als 200 Kitzinger Vereine und Organisationen angeschrieben (siehe Anlage 2). Die Antworten sind zusammengeführt aus der Anlage zu ersehen (siehe Anlage 3).

Vom Antragssteller ging am 25.06.2012 eine Stellungnahme ein (Anlage 4). Darin heißt es abschließend: „Die Stadt sollte sich mit ihren Vereinen und Institutionen ohne Vorgaben ins Benehmen setzen und die Problematik offen diskutieren. Das ist sicher ein mühsamer und zeitintensiver Weg, aber nur der direkte Kontakt und das vertrauensvolle Gespräch kann zu einer langfristig sinnvollen Lösung führen. In diesem Sinne würden wir begrüßen, wenn die Stadt Kitzingen nach Abschluss dieser Aktion mit dem erzielten Ergebnis noch einmal auf die Vereine und Institutionen zuginge, um das weitere Vorgehen zu besprechen und einvernehmlich festzulegen“.

Dem wird aus Sicht der Verwaltung nicht widersprochen, ein Handlungsauftrag über die Abfrage der Bedarfe hinaus ist daraus jedoch nicht abzuleiten. Einen konkreten Beschlussvorschlag sieht die Verwaltung angesichts der sehr komplexen Thematik, der völlig unterschiedlichen Bedarfe und vor dem Hintergrund der Mach- und Finanzierbarkeit jedoch nicht.

 

 

1.       Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.       ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________