Betreff
Feststellung der Jahresrechnung 2008 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe sowie Entlastung der Verwaltung
Vorlage
231/2012
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2008 der Stadt Kitzingen und der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt mit Gutachten vom 11.11.2009.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.11.2010 das Gutachten des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2008 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt sowie die Stellungnahmen der Verwaltung behandelt. Außerdem wurde die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung der Verwaltung durch den Stadtrat empfohlen.

 

Alle noch offenen Textziffern wurden durch die Verwaltung erledigt und dem Rechnungs-prüfungsamt berichtet.

 

Der Bayer. Kommunale Prüfungsverband hat bei der überörtlichen Prüfung der Jahresrech- nungen 2007 - 2010 unter TZ 29 a) festgestellt, dass der Oberbürgermeister bei der Abstimmung zur Entlastung der Verwaltung auszuschließen ist und unter TZ 29 b) auf die Beschlussfassungen zur Entlastung für die Jahre 2008 - 2010 hingewiesen.

 

Die Entlastung 2009 kann erst nach der Rechnungsprüfungsausschusssitzung erfolgen, für das Jahr 2010 liegt das Gutachten zur örtlichen Prüfung noch nicht vor.

 

 

1.   Feststellung der Jahresrechnung 2008 (Abstimmung mit Oberbürgermeister)

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung 2008 der Stadt Kitzingen und der von der Stadt verwalteten Stiftung für Alten- und Pflegehilfe nach Durchführung der örtlichen Prüfung festgestellt.

 

2.  Entlastung der Verwaltung (Abstimmung mit Ausschluss Oberbürgermeister)

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung wird für die Jahresrechnung 2008 der Stadt Kitzingen und der von der Stadt verwalteten Stiftung für Alten- und Pflegehilfe der Verwaltung die Entlastung erteilt.