Betreff
Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramms
Vorlage
267/2012
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Mit Schreiben vom 25.06.2012 hat der Regionale Planungsverband Würzburg den Entwurf des neuen Landesentwicklungsprogramms (LEP) vorgelegt und um seine Stellungnahme unmittelbar an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie bis spätestens 21.09.2012 gebeten.

 

In der Begründung heißt es:

`Der Ministerrat hat am 2. Dezember 2009 beschlossen, die Landes- und Regionalplanung zu reformieren und dabei eine Gesamtfortschreibung des LEP vorzunehmen. Als Maßstab hat der Ministerrat Entbürokratisierung, Deregulierung und soweit möglich Kommunalisierung vorgegeben. Die Fortschreibung des LEP ist fachlich geboten. Zielsetzung ist es, eine Gesamtkonzeption zur räumlichen Ordnung und Entwicklung Bayerns mit einem noch strafferen Regelungsbestand als im bisherigen LEP vorzulegen und dabei die aktuellen räumlichen Herausforderungen

 

-      Demografischer Wandel

-      Klimawandel und

-      Wettbewerbsfähigkeit

 

aufzugreifen und einen Beitrag zu deren Bewältigung zu leisten.´

 

Die Stadtverwaltung hat den LEP geprüft und die anliegende Stellungnahme (s. Anlage 1) fristgerecht an das Bayerischen Staatsministerium versandt. Die aktuelle Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags (s. Anlage 2) vom 13.09.2011 wurde hierbei berücksichtigt. Da die Anhörung über die Ferienzeit geplant war, war eine frühere Befassung des Stadtratsgremiums nicht möglich. Die Stadtverwaltung hat aber vom Bayerischen Staatsministerium die Aussage erhalten, dass auch Stellungnahmen die nach dem vorgegebenen Stichtag abgegeben werden in der Abwägung berücksichtigt werden. Insofern besteht die Möglichkeit die Anregungen aus dem Stadtratsgremium aufzunehmen und als Ergänzung an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

 

 

 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramms, in der vorliegenden Fassung (s. Anlage 1), zur Kenntnis.