Betreff
Nachnutzung NIK-Gelände
Vorlage
274/2012
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Unter Vorlage von Vorstellungsunterlagen –siehe Anlage- beantragten Herr Rouven Faltermeier und Herr Stefan Grau die Nutzung eines Teilbereiches des ehemaligen Gartenschaugeländes zur Aufstellung eines Ausschankwagens und einer bestuhlten Freifläche in Höhe Festplatz/Stadtbalkone. Vorgesehen ist der Verkauf von Getränken und kleiner Speisen jeweils samstags und sonntags.

Das Sachgebiet Stadtplanung und der Förderverein Gartenschaugelände Kitzingen wurden zu dem Vorhaben gehört. Generell besteht Zustimmung für einen Imbiss/Kiosk, jedoch sollte dieser im nördlichen Bereich des ehemaligen Gartenschaugeländes - Zufahrt zu den Wohnmobilstellplätzen oder früherer Minigolfplatz - angesiedelt sein.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Antrag in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen, da der Festplatz, die Stadtbalkone und die Sicht auf Etwashausen nicht durch die Aufstellung eines Ausschankwagens sowie einer Freisitzfläche verstellt werden sollte.

Sollte ein Imbiss/Kiosk/Verkaufsstand im o. g. nördlichen Teilbereich des ehemaligen Gartenschaugeländes gewollt sein, müsste dieser zumindest saisonweise tägliche Öffnungszeiten haben.

Derzeit befindet sich im Bereich des Wohnmobilstellplatzes ein Verkaufsstand für Backwaren und Zeitungen. Der Verkaufsstand wird momentan täglich von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr betrieben. Die Verkaufszeit im Winter soll stark zurückgefahren werden.

Bei Errichtung eines Imbisses/Kiosks wäre der bestehende Verkaufsstand für Backwaren zu beseitigen, um den Charakter des bedeutsamen Naherholungsgebietes weiterhin zu wahren. Denkbar wäre, dass über den Imbiss/Kiosk auch die Backwaren verkauft werden. Es ist jedenfalls nicht gewünscht, dass mehrere Imbisse/Verkaufsstände aufgestellt werden.

Zur Gestaltung allgemein können erst nach Vorlage einer Planung Aussagen getroffen werden. Es sollte jedoch auf eine zurückhaltende aber hochwertige Gestaltung Wert gelegt werden.

Bei Aufstellung eines Wagens o. Ä. wird über einen Zeitraum von länger als drei Monaten eine Baugenehmigung erforderlich, ebenso ist die Erschließung nachzuweisen.

 

 

Dem Antrag der Herren Rouven Faltermeier und Stefan Grau, eine Teilfläche des ehemaligen Gartenschaugeländes in Höhe Festplatz/Stadtbalkone zur Aufstellung eines Ausschankwagens und Bestuhlung einer Freifläche zu nutzen, wird nicht stattgegeben.