Neubau Tierheim Kitzingen
1.
Ausgangslage:
Das Tierheim in Kitzingen braucht einen neuen Standort. Eine
Ertüchtigung des aktuellen Standortes an der Kaltensondheimer Straße ist nicht
mehr möglich. Unter Beachtung aktueller Rahmenbedingungen sehen die Vertreter
des Tierheims nur die Möglichkeit für einen Neubau in der Nähe der
Großlangheimer Straße, zwischen Richthofen und Corlette Circle (Anlage 1)
Dem Bauamt liegt nunmehr ein Bauantrag vor. Es handelt es sich um den Neubau des Tierheims,
Nähe Großlangheimer Straße, Fl.-Nr. 7468, Gemarkung Kitzingen. Der Bauherr ist
Tierschutzverein Stadt und Landkreis Kitzingen e.V.
Auf
einer Fläche von ca. 980 m² sollen zukünftig ca. 30 Hunde, 40 Katzen sowie 30
Kleintiere vorrübergehend ein Zuhause finden. Den Tieren stehen dabei ca. 250
m² Innenfläche, sowie 290 m² Außenfläche zur Verfügung; Hunde können sich zudem
auf einer knapp 1.000 m² großen umzäunten Freifläche austoben. Zusätzlich zu
den Nebenräumen für die Tierbetreuung gibt es noch Räumlichkeiten der
Verwaltung sowie der medizinischen Versorgung, inkl. Quarantäne- und
Krankenstation. Eine Hausmeisterwohnung mit knapp 60 m² gewährleistet einen
Bereitschaftsdienst außerhalb der regulären Betriebszeiten.
Diese
sind Montag bis Sonntag von 8 bis 12 und von 14 bis 17 Uhr, Besuchszeiten
finden jeweils an den Nachmittagen statt. Von Montag bis Donnerstag geht man
von ca. 20 Besuchern am Tag aus.
Entsprechend
der Geschäftsordnung (§ 9 Nr. 3 Buchstabe b)) der Stadt Kitzingen sind Vorhaben
im Außenbereich dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
2.
Bauplanungsrechtliche
Einstufung
Das
Flurstück liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Im rechtskräftigen
Flächennutzungsplan wird die Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche
dargestellt. Die versorgungstechnische Erschließung ist gesichert. Die
straßenseitige Erschließung erfolgt über die Großlangheimer Straße sowie die
Flur-Nr. 7467 (Anlage 2)
Das
Vorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB auf Grund der Nutzung als Tierheim
mit Rücksicht auf die davon ausgehenden Beeinträchtigungen privilegiert.
Hinsichtlich der nachteiligen Wirkung auf die Umgebung ist ein solches Vorhaben
im Außenbereich auszuführen.
In
Bezug auf die mögliche Beeinträchtigung von schützenswerten Arten durch das
vorliegende Vorhaben wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
durchgeführt. Die daraus resultierenden Anforderungen werden als Auflagen in
den Bescheid aufgenommen.
Zudem
sind landschaftspflegerische Maßnahmen erforderlich, welche in einem
Freiflächengestaltungplan darzustellen und im Rahmen der Bauausführung
einzuhalten und umzusetzen sind.
Zudem
wird auf den §35 Abs. 5 BauGB hingewiesen.
Die
planungsrechtliche Zulässigkeit gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 5 BauGB ist
gegeben.
3.
Bauordnungsrechtliche
Einstufung
Das Vorhaben wurde im vereinfachten
Baugenehmigungsverfahren gem. Art. 59 BayBO zu geprüft.
Außer bei Sonderbauten prüft die Bauaufsichtsbehörde
1. die Übereinstimmung mit
a) den Vorschriften über die Zulässigkeit der
baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 BauGB,
b) den Vorschriften über Abstandsflächen nach Art.
6,
c) den Regelungen örtlicher Bauvorschriften im Sinn
des Art. 81 Abs. 1,
2. beantragte Abweichungen im Sinn des Art. 63 Abs.
1 und Abs. 2 Satz 2 sowie
3. andere öffentlich-rechtliche Anforderungen,
soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen
öffentlich-rechtlichen Vorschriften entfällt, ersetzt oder eingeschlossen wird.
Die Anforderungen an Abstandsflächen gem. Art. 6
BayBO werden eingehalten. Die Regelungen örtlicher Bauvorschriften gem. Art. 81
BayBO (hier: Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Kitzingen) werden
eingehalten. Abweichungen im Sinne des Art. 63 Abs. 1 und 2 BayBO liegen nicht
vor.
Die beteiligten Fachstellen haben dem Vorhaben,
teilweise mit Auflagen, zugestimmt. Bei den Auflagen handelt es sich z.B. um
die Herstellung von Ausgleichsflächen und Baumpflanzungen auf dem Grundstück
(Auflage der Unteren Naturschutzbehörde) sowie um die Auflage, dass sich die
Hunde nachts im Gebäude befinden müssen, um den nächtlichen Geräuschpegel zu
minimieren (Auflage des technischen Umweltschutzes/ Immissionsschutzes). Die
Herstellung der Ausgleichsflächen ist auf dem knapp 7.300 m² Grundstück
problemlos möglich und wird vor der Ausführung eng mit der Unteren
Naturschutzbehörde abgestimmt.
4.
Kosten
Die
Kosten belaufen sich nach Kostenberechnung des Bauherrn auf 2,4 Mio €. Hierbei
sind auch die Kosten für Erschließung, erforderliche Gutachten sowie
Baufeldfreimachung und Planung eingeschlossen.
5.
Weitere
Vorgehensweise
Nach der Zustimmung durch den Bau- und Umweltausschuss kann
der Bauantrag abschließend bearbeitet und an den Bauherren ausgereicht werden.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einem Neubau des Tierheims in Kitzingen in der Nähe der Großlangheimer Straße auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 7468, Gemarkung Kitzingen, grundsätzlich zu (Lagepläne, Anlage 1+2)