Betreff
Vollausbau Amalienweg - Grundsatzbeschluss für die bauliche Umsetzung
Vorlage
2023/183
Aktenzeichen
SG 63 - jp
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Der Ausbau vom Amalienweg ist ein wesentlicher Bestandteil der Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes. Gem. Stadtratsbeschluss vom 23.05.2016 wurden die weiteren Planungen jedoch insbesondere bis zur Klärung der Grundstücksverhältnisse und der weiteren Vorgehensweise insgesamt zurückgestellt. In den Jahren 2016/ 2017 wurde der Kanal 

 

Gem. Stadtratsbeschluss vom 22.06.2023 wurde das Büro arc.grün landschaftsarchitekten I stadtplaner aus Kitzingen im Rahmen eines VGV- Verfahrens mit den Planungen für die Neugestaltung vom Umfeld des Bahnhofs Kitzingen beauftragt. Unter der Voraussetzung der Bereitstellung und Genehmigung ausreichender Fördermittel soll mit dem Bau Anfang 2025 begonnen werden.

 

Aus Sicht des SG 63 wäre es nicht gut, wenn – gem. der Finanzplanung 2024 bis 2026 – erst in 2025/ 2026 mit dem Vollausbau vom Amalienweg, also parallel zum Bau des Umfeldes begonnen wird. Dementsprechend wird angestrebt unter Berücksichtigung der Bereitstellung und Genehmigung von Fördermitteln bereits in 2024 zu beginnen. Ziel sollte es sein, spätestens zum II. Quartal 2025 dem Vollausbau fertig zu stellen. 

 

In der Materialität sollte sich der Ausbau vom Amalienweg an den gem. Stadtratsbeschluss vom 18.06.2009 beschlossenen und in 2010/ 2011 umgesetzten Planungen für Friedrich- Ebert- Str.  anlehnen. Die Gestaltung als Einbahnstraße sollte sich an den Planungen des SG 63 (siehe Anlage 1a, 1b) unter Beachtung des Stadtratsbeschlusses vom 16.12.2021 (Anlage 2) orientieren. 

 

Weiterhin soll dazu ein detailliertes Verkehrskonzept für das Umfeld (siehe Anlage 3) insbesondere zur Optimierung der Fahrradverkehre und Busverkehre unter Verwendung der Haushaltsmittel der HHSt 1.3601-9580 (Planungen Renaturierung Rödelbach) beauftragt werden.

 

In diesem Zusammenhang wurden durch das SG 63 bereits vier geeignete Ingenieurbüros um die Abgabe eines Honorarangebotes nach HOAI 2021 gebeten. Bei positiver Beschlussfassung zum Ausbau vom Amalienweg kann der Oberbürgermeister einen stufenweisen Planungsauftrag gem. GO §13 (2) 2.a) für die Verkehrsanlagen auslösen.

 

Das Bahnhofsumfeld befindet sich seit 2006 im Fördergebiet der Bund- Länder-Städtebauförderung „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (ehemals „Stadtumbau West“). Dementsprechend wurden in der Bedarfsmitteilung 2024 im Rahmen der jährlichen Vorabstimmung bereits die Grobkosten unter 3.5.1 Amalienweg – vorbehaltlich der notwendigen Stadtratsbeschlüsse – angemeldet.

 

Für die in 2023 max. benötigten kassenwirksamen Planungskosten der Lph 1-5 zzgl. Kampfmitteluntersuchungen und Baugrundgutachten stünden die Haushaltsmittel gem. HHSt. 1.6402.9596 aus 2023 (20.000,- €) und 2024 (30.000,- €) zur Verfügung. Eine Deckung in 2023 wäre über die HHSt. 1.7016.9535 (Kanal Breslauer Straße) möglich.

1.   Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.   Ein Vorziehen der Straßenbaumaßnahmen im Amalienweg in 2024 wird grundsätzlich befürwortet. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt die notwendigen Planungsaufträge auszulösen. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel für die HHSt. 1.6402.9596 werden bei Bedarf durch Mittel aus der HHSt. 1.7016.9535 gedeckt.

 

3.   Ein detailliertes Verkehrskonzept für den Umgriff soll unter Verwendung der Mittel aus der HHSt 1.3601-9580 beauftragt werden.