hier: Beschluss der Maßnahme
Das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen
Feuerwehr Stadt Kitzingen wurde im Jahr 1997 in Dienst genommen. Im Gerätehaus
sind neben 13 Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge, eine Atemschutzwerkstatt, eine
Funkwerkstatt und eine Handwerkswerkstatt genauso untergebracht wie
verschiedenste Lagerräume für Ausrüstungsgegenstände und –materialien.
Im Rahmen der zahlreichen Veränderungen
der letzten ca. 25 Jahre wurden inzwischen alle räumlichen Lager- bzw.
Unterbringungsmöglichkeiten ausgenutzt. Besonders im Bereich der Fahrzeughalle
werden Stellplätze teilweise gleichzeitig durch zwei Fahrzeuge oder Anhänger
genutzt. Zwischen den Fahrzeugen müssen zum Teil Rollcontainer mit neu
hinzugekommenen Ausrüstungsgegenständen, bzw. Aufbauten für Übungen (z. B.
Gefahrstoffeinsätze) gelagert werden, da keine anderen Möglichkeiten mehr
vorhanden sind. Diese Art der Stellplatznutzung und auch die Lagerung zwischen
den einzelnen Stellplätzen widerspricht den Unfallverhütungsvorschriften, da
hierdurch nicht unerhebliche Gefahren für die Gesundheit der ehrenamtlichen
Feuerwehrleute und Mitarbeiter der Feuerwehr entstehen können (Stolperfallen,
Quetschungen durch Engstellen etc.).
Im Hinblick auf die bereits jetzt
vorhandene räumliche Beengtheit und der zu erwartenden weiteren Entwicklungen
soll auf dem Grundstück des jetzigen Feuerwehrgerätehauses, zwischen dem
Schlauchturm und dem Abgang in Richtung Unterer Mainkai, eine Unterstellhalle,
ohne Heizungsanbindung, errichtet werden. In dieser Halle sollen u. a.
Anhänger, Aggregate, Material für Hochwassermaßnahmen, Übungsausrüstung etc.
gelagert werden, welche keine dauerhafte Versorgung mit Strom oder eine gewisse
Wärme benötigen.
Die Größe der Unterstellhalle wird zum
einen durch die räumlichen Gegebenheiten und zum anderen durch die zu
beachtende Stützpfeilerkonstruktion der Tiefgarage vorgegeben, da aus
statischen Gründen ebenfalls auf diesen Stützen aufgebaut werden muss. Die
Errichtung soll als Stahlkonstruktion erfolgen. Auf dem Dach ist, nach jetzigen
Vorstellungen, eine extensive Begrünung vorgesehen.
Die Kosten für eine derartige
Unterstellhalle werden auf ca. 140.000,00 EUR geschätzt.
1. Vom Sachvortrag
wird Kenntnis genommen.
2. Es besteht
Einverständnis, dass auf dem Grundstück des Anwesens Landwehrstraße 21 (Fl. Nr.
886 der Gemarkung Kitzingen) eine Unterstellhalle für die Freiwillige Feuerwehr
Stadt Kitzingen errichtet wird.