hier: Barrierefreiheit Bahnhof Kitzingen, Initiative für einen runden Tisch
1.
Interfraktioneller Antrag vom 26.07.2023
Siehe Anlage 1 zur SiVo Nr. 2023/263
2. Stellungnahme
der Verwaltung
Seit vielen Jahren gibt es Initiativen aus
der Bevölkerung bzw. seitens Sozialverbänden wie z. B. dem VdK, die sich für
den barrierefreien Ausbau des Kitzinger Bahnhofs einsetzen. Bereits im Zuge der
Gartenschau 2011 wurde der Stadt Kitzingen seitens der Deutschen Bahn für die
folgenden Jahre der barrierefreie Ausbau in Aussicht gestellt.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021
fragte Stadtrat Moser nach der Möglichkeit im Rahmen eines „1000
Bahnhöfe“-Programms eine Förderung für den barrierefreien Ausbau zu erhalten.
Das angesprochene Programm war Teil des sog. „BahnhoffskonzeptPlus“, mit dessen
Hilfe unter anderem rund 50 Bahnhöfe mittlerer Größe (1.000 – 4.000 Fahrgäste
pro Tag) barrierefrei ausgebaut werden sollten. Nach einer Prüfung des
angesprochenen Programms kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die
Erfolgsaussichten äußerst gering seien, da die entsprechenden Bahnhöfe vom
Freistaat Bayern und dem Bund bereits vor der Anfrage im Stadtrat ausgewählt
worden waren.
Im Jahr 2022 gab es verschiedene
Aktivitäten, die den Bedarf für einen barrierefreien Ausbau verdeutlichen
sollten. Zunächst besuchte der Oberbürgermeister im Juli 2022 eine Regionalkonferenz
der Deutschen Bahn in Veitshöchheim, in deren Verlauf die Bahn über die
geplante Sperrung der Strecke von Würzburg nach Nürnberg informierte. Im Rahmen
der Veranstaltung stellte der Oberbürgermeister erste Kontakte zu
Verantwortlichen der DB her, um die Möglichkeit eines barrierefreien Ausbaus
auszuloten. Auf Anfrage der Verwaltung bestätigte das Bayerische
Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Schreiben vom 27.07.2022,
dass der Bahnhof Kitzingen bei über 2.000 Ein- und Ausstiegen pro Tag liegen
würde.
Auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten
Volkmar Halbleib (SPD) teilte das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
mit, dass die Staatsregierung dem barrierefreien Ausbau von Stationen in der
Größenordnung von Kitzingen sehr hohe Priorität zuschreibe. Sie habe den
Bahnhof Kitzingen auch im Rahmen der Förderinitiative zur
Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen (FABB „) beim Bund
angemeldet. Aufgrund der geringen Dotierung seien aber lediglich zwei Bahnhöfe
in Bayern berücksichtigt worden. Grundsätzlich liege di Zuständigkeit
jedenfalls beim Bund. Darüber hinaus machte die Landtagsabgeordnete Barbara
Becker (CSU) im Zeitraum vom 06.10.2022 bis 08.10.2022 mit einer Aktion am
Bahnhof auf die Notwendigkeit des barrierefreien Ausbaus aufmerksam. Am
08.10.2022 organisierte zudem der VdK Kitzingen einen Demonstrationszug vom
Bahnhof bis zum Dekanatszentrum, um auf die fehlende Barrierefreiheit
aufmerksam zu machen.
Am 07.02.2023 fand im Bayerischen Landtag
auf Vermittlung der Landtagsabgeordneten Becker ein Gespräch mit Vertretern der
Deutschen Bahn, des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sowie dem
Oberbürgermeister statt. Im Ergebnis war festzuhalten, dass seitens der Bahn
aktuell kein barrierefreier Ausbau des Kitzinger Bahnhofs geplant ist. Die
Stadt Kitzingen könnte ihre Chancen verbessern, indem sie bei der Planung in
Vorleistung gehen würde. Diesbezüglich wurde von den Vertretern des
Staatsministeriums darauf hingewiesen, dass seitens der Staatsregierung beabsichtigt
sei, die Förderung der Planung des barrierefreien Bahnhofs in das FAG als
Fördertatbestand aufzunehmen. Dies ist zwischenzeitlich durch den Landtag auch
beschlossen worden (siehe Art. 13 f Abs. 1 S.1 Nr. 6 BayFAG).
Im Nachgang zum Gespräch des 07.02.2023
teilte die Deutsche Bahn im April 2023 die voraussichtlichen Kosten der
Herstellung der Barrierefreiheit des Kitzinger Bahnhofs mit. Aufgrund der
geschätzten Baukosten sei nach Einschätzung der Deutschen Bahn von
Planungskosten in Höhe von 1,7 Mio. € auszugehen. Auf Nachfrage teilte die
Deutsche Bahn zudem mit, dass eine Erstattung des Eigenanteils der Stadt
Kitzingen nach Abzug einer etwaigen Förderung des Freistaats Bayern nicht
möglich sei. Eine Klärung der konkreten Förderhöhe durch die Regierung von
Unterfranken und der dementsprechend verbleibende Eigenanteil der Stadt
Kitzingen war bisher nicht möglich.
Aufgrund der anstehenden Pflichtaufgaben und
unter Berücksichtigung der Finanzkraft der Stadt Kitzingen sollte eine
Vorleistung der Stadt Kitzingen in Form der Beauftragung der Planungsleistungen
nur dann erfolgen, wenn eine Erstattung der Eigenmittel der Stadt Kitzingen
erreicht werden kann. So wünschenswert die Barrierefreiheit des Kitzinger
Bahnhofs ist, kann die Verwaltung den Einsatz von Eigenmittel nicht empfehlen.
Dies gilt umso mehr, weil selbst nach Beauftragung und Fertigstellung der
Planung keine Garantie für eine zeitnahe Umsetzung besteht.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Der
Oberbürgermeister/die Stadtverwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich zu
einem runden Tisch einzuladen.