hier: Rohbauarbeiten - Nachtrag und Schlussrechnung Fa. Göbel
Gemäß
Stadtratsbeschluss vom 10.12.2015, wurde die Grundsatzentscheidung über die
Errichtung einer Zweifeldschulsporthalle mit einer offenen Ganztagsschule im
Deusterpark gefasst. Dieser Beschluss umfasst den Abbruch der Einfeldschulsporthalle,
die Errichtung einer neuen Zweifeldschulsporthalle, die sowohl die Nutzung der
Offenen Ganztagsschule als auch Betreibung des Handballsports ermöglicht.
Die
Abbrucharbeiten der Einfeldschulsporthalle wurden im August 2016 begonnen und
der Spatenstich der neuen Sporthalle fand am 15.09.2017 statt.
Der
Neubau wurde im Dezember 2019 fertig gestellt und an die verschiedenen Nutzer
übergeben.
Die
eingereichten Schlussrechnungen bei den verschiedenen Gewerken wurden gestellt,
geprüft und ausbezahlt.
Beim
Gewerk Rohbauarbeiten wurde von der Fa. Göbel auf die geprüfte Schlussrechnung ein
Vorbehalt geltend gemacht.
2. Zustimmung
Nachtrag Bauzeitverlängerung im Gewerk Rohbauarbeiten
Beim
Gewerk Rohbauarbeiten wurde fristgerecht Einspruch von der Firma Georg Göbel
GmbH auf die geprüfte Schlussrechnung gestellt.
Die Schlussrechnung der Firma Georg Göbel
GmbH vom 19.08.2019 vom 19.08.2019 wurde am 17.12.2019 fachlich, technisch und
rechnerisch durch das Architekturbüro geprüft. Am selben Tag ging die Rechnung
bei der Stadt Kitzingen ein. Mit der Schlussrechnung wurde der Nachtrag 6/6a
„Verlängerung der Bauausführung§ in Höhe von 241.000,00 € brutto gestellt. Mit
dem Rücklauf der geprüften Schlussrechnung wurde der Nachtrag durch die
Verwaltung abgelehnt.
Fristgerecht wurde am 15.01.2020, durch den
Rechtsanwalt der Fa. Göbel, der Vorbehalt auf die Schlussrechnung geltend
gemacht und Verzugszinsen in Höhe von 25.000,00 € benannt. Die
Hochbauverwaltung hat den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband mit einer Prüfung
der Schlussrechnung und des Nachtrages beauftragt. Im Mai/Juni 2020 fanden nach
dem Wechsel der städtischen Projektleitung und der Coronapause zwei
Besprechungen mit der Fa. Göbel statt. In der Besprechung am 19.06.2020 konnten
– bis auf den Nachtrag 6a zur Bauzeitverlängerung – nahezu alle streitigen
Punkte aus der Abrechnung einvernehmlich geklärt werden.
Eine pauschale Prüfung des Nachtrages durch
den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband brachte folgendes Ergebnis:
„Der Auftragnehmer (Fa. Göbel) macht eine Bauzeitverlängerung von
ca. vier Monaten geltend. Überschlägig betrachtet dürfte allein die
Verschiebung in eine schlechtere Bauzeit einen Monat mehr an Bauzeit verursacht
haben. Das Bausoll hat sich um ca. 8 % erhöht, die notwendigen Zusatzleistungen
für Kellerverfüllung und hohe Giebelwände wurden / werden der Fa. Göbel
zusätzlich vergütet. Eine weitergehende Berücksichtigung hinsichtlich
verlängerter Bauzeit scheidet daher aus. Nach den Schilderungen des Auftragnehmers
waren beide Leistungen äußerst aufwändig und zeitintensiv. Wir veranschlagen
hierfür einen weiteren Monat Bauzeit. Von den verbleibenden zwei Monaten
Bauzeit dürften die Ursachen sowohl bei der Stadt als auch beim Auftragnehmer
selber zu suchen sein. Nach diesen theoretischen Betrachtungen wäre daher ein
Monat Bauzeitverlängerung von der Stadt Kitzingen und ihren Erfüllungsgehilfen
verursacht worden. Materiell würden auf der Basis des ungeprüften Nachtrages 6a
ca. 50.000,00 € als möglicherweise berechtigte Nettoforderung verbleiben.“
Im Nachgang hat der Bayer. Kommunale Prüfungsverband seine Aussage
dahingehend korrigiert, dass die berechtigte Forderung von 50.000,00 € als
Bruttoforderung zu verstehen ist.
Auf die vergleichsweise Einigung auf diesen Betrag (50.000,00 €
brutto) hat sich die Fa. Göbel nicht eingelassen. Nach diversen Schreiben und
Besprechungen sowohl mit dem Bayer. Kommunalen Prüfungsverband als auch der Fa.
Göbel hat die Fa. Göbel schließlich einen Vereinbarungsentwurf übersandt. Nach
diesem Vergleichsvorschlag zahlt die Stadt Kitzingen unter Abgeltung aller
gegenseitiger Forderungen auf den Nachtrag einen Betrag in Höhe von brutto
101.150,00 €.
Es handelt sich um eine pauschale Vergleichslösung, mit der
insbesondere die Prozessrisiken für einen ansonsten anstehenden Rechtsstreit
abgedeckt werden.
Die ursprüngliche geforderte Summe in der gestellten
Schlussrechnung für den Nachtrag Bauzeitverlängerung lag bei 240.933,46 €
brutto. Jetzt beinhaltet der Vergleich für diesen Nachtrag eine Summe i. H. v.
101.150,00 € brutto.
3. Dringlichkeitsentscheidung
gem. Art. 37 Abs. 3 GO
Nachträglich
wird dem Stadtrat die Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters vom
30.07.2020 i. H. v. insgesamt 130.000,00 € zur Kenntnis vorgelegt. Die Mittel
wurden von 8.140.000,00 € auf 8.270.000,00 € erweitert.
Für
offene Baurechnungen im Juli 2020 wurde eine Dringlichkeitsentscheidung durch
den Oberbürgermeister notwendig, um die Forderungen fristgerecht zu begleichen
und einen Nachteil der Stadt Kitzingen abzuwenden.
Die
Mittelbereitstellung setzte sich wie folgt zusammen:
-
1.2111.9420 Grundschule St. Hedwig; Gebäudeneubau: 27.300,00
€
-
1.2140.9451 Sportanlage Deusterpark; Abbruch und Neubau: 86.303,00 €
-
0.2140.6412 Sportanlage Deusterpark; Umsatzsteuer:
16.397,00 €
Gesamt:
130.000,00
€
Zur
Deckung im Vermögenshaushalt wurde die Haushaltsstelle 1.2431.9452 und im
Verwaltungshaushalt die Haushaltsstelle 0.7000.5152 herangezogen.
4. Erweiterung
der Haushaltsstelle
Die
erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2021 bei den HHSt. 1.2111.9420 und
1.2140.9451 nicht zur Verfügung.
Zusammenstellung
der Kosten
Fa.
Göbel Nachtrag Bauzeitverlängerung 101.150,00
€
Fa.
Göbel Ausbezahlung Sicherheitseinbehalt
(Bürgschaft
wurde vorgelegt) 40.883,69 €
Fa.
Göbel Rest Schlusszahlung 29.505,40 €
Gesamt 171.539,09
€
Die
Haushaltsstelle 1.2140.9451 Neubau Zweifelsporthalle Deusterpark wird von
8.270.000,00 € um 180.000,00 € auf 8.450.000,00 € erweitert.
5. Weiteres
Vorgehen
Das
Gewerk Rohbauarbeiten wird
schlussgerechnet. Der Verwendungsnachweis liegt der Regierung von Unterfranken bereits
vor.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Der geprüfte Nachtrag der Fa. Göbel für
Rohbauarbeiten i. H. v. 101.150,00 € brutto wird genehmigt.
3. Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Haushaltsjahr 2020 eine Haushaltsüberschreitung bei Haushaltstelle 1.2140.9451, 1.2111.9420 und 0.2140.6412 i. H. v. insgesamt 130.000,00 € durch eine Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters am 30.07.2020 gem. Art. 37 Abs. 3 GO genehmigt wurde. Die Mittel wurden von 8.140.000,00 € auf 8.270.000,00 € erweitert.
4. Die Haushaltsstellen 1.2111.9420 Offene Ganztagsschule St.-Hedwig-Schule und 1.2140.9451 Neubau Zweifeldsporthalle Deusterpark werden von 8.270.000,00 € um 180.000,00 € auf 8.450.000,00 € erweitert.