hier: Auflösung des Budgets
Die Einnahmen des Budgets sind die Verwaltungsgebühren sowie Grabnutzungs- und Leichenhausgebühren und Kostenersätze im Rahmen von Bestattungen. Alle Einnahmen sind von der Anzahl der bearbeitenden Fälle (Bestattungen und individuelle Grabverlängerungen) abhängig. Die Anzahl der Sterbefälle ist nicht beeinflussbar. Der Budgetverantwortliche reagiert ausschließlich auf die Außeneinflüsse.
Auf der Ausgabeseite entfällt der größte Anteil des Budgets auf die Personalausgaben, die über die Verwaltungskostenbeiträge auf den Unterabschnitt der Friedhöfe umgelegt werden. Die Personalausgaben sind nur sehr eingeschränkt beinflussbar. Durch den Tarifvertrag ist eine gewisse Vergütung der Stellen vorgegeben, sodass hier kaum Spielraum für den Budgetverantwortlichen bleibt. Ein weiterer Teil der Ausgaben ist für den Betrieb der Friedhöfe erforderlich.
Der Handlungsspielraum ist sowohl auf der Einnahmeseite als auch auf der Ausgabeseite nicht oder nur sehr eingeschränkt durch den Budgetverantwortlichen möglich.
Die Einnahmen werden über die Gebührenkalkulation alle 4 Jahre
kostendeckend ermittelt. Hier fließen die zurückliegenden Rechnungsergebnisse
der Einnahmen und Ausgaben mit ein. Die wirtschaftliche und sparsame
Haushaltsführung wird durch die Gebührenkalkulation entsprechend gesichert.
Eine zusätzliche Sicherung durch die Bildung eines Budgets ist aus
Sicht der Stadtkämmerei nicht erforderlich. Aus diesem Grund wird die Auflösung
des Budgets zum Haushaltsjahr 2022 vorgeschlagen.
Eine Auflösung hätte zur Folge, dass der Budgetverantwortlichen durch die Stadtkämmerei entlastet wird. Eine gesonderte Budgetfestsetzung im Rahmen der Haushaltsplanung entfällt. Die zusammengefassten Haushaltsstellen werden weiterhin einzeln durch die Stadtkämmerei veranschlagt. Der Haushaltsvermerk der Zweckbindung wird ggf. durch andere Vermerke mit vergleichbarer Wirkung ersetzt. Die Gebührenkalkulation bleibt von der haushaltsrechtlichen Auflösung des Budgets unberührt.
Der Budgetverantwortliche sprach sich für eine Auflösung aus.
1. Vom Sachvortrag Nr. 2021/243 wird Kenntnis genommen.
2. Es besteht Einverständnis, das Budget „Friedhöfe“ zum Haushaltsjahr 2022 aufzulösen.