- Mit Beschluss des Stadtrates vom 17.04.2018
(Sitzungsvorlage Nr.2018/193) wurde zur Verbesserung der damals kritischen
Situation im Notwohngebiet in Kitzingen (Tannenbergstraße 37, Egerländer
Straße 22-26) erstmals ein Zuschuss für die Einrichtung der Sofortmaßnahme
„Soziale Beratung im Notwohngebiet“ gewährt. Die Gewährung des Zuschusses
für die Träger (Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. und
Diakonisches Werk Kitzingen e.V.) wurde zunächst für einen Zeitraum von
zwei Jahren bis 2020 beschlossen. Mit Beschluss des Stadtrates vom
19.03.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 2020/ 079) wurde die Zuschussgewährung für
den Zeitraum Oktober 2020 bis Ende September 2022 verlängert.
Die Sozialberatung
wurde von Anfang an sehr erfolgreich durchgeführt. Die Gesamtsituation im
Notwohngebiet hat sich stark verbessert, es erfolgte insgesamt eine Befriedung.
An dieser hat neben der Sozialberatung auch der für das Notwohngebiet bei der
Stadt Kitzingen eingestellte Hausmeister seinen bedeutenden Anteil.
Das derzeit laufende
Projekt der Sozialberatung endet im September 2022.
In der öffentlichen
Sitzung des Stadtrates am 08.07.2021 erfolgte ein mündlicher Tätigkeitsbericht
über die Sozialberatung durch Vertreter der Träger (vgl. dazu Sitzungsvorlage
Nr. 2021/151). Im Rahmen dieser Sitzung haben sich einige Stadträte dafür
ausgesprochen, dass die Sozialberatung dauerhaft bzw. längerfristig im
Notwohngebiet implementiert wird.
- Vor diesem Hintergrund, hat sich die
Verwaltung Anfang des Jahres 2022 an die bisherigen Träger gewandt mit der
Anfrage, ob und unter welchen Bedingungen diese bereit sind, das Projekt
der „Sozialberatung Egerländer Straße“ für die nächsten 5 Jahre
fortzuführen. Nachdem diese Aussage vorlag und die Fragen der
Ausschreibungspflicht und ähnliches geklärt waren, wurden die Träger
seitens der Verwaltung mit Schreiben vom 04.02.2022 (Anlage 2) angeschrieben mit der Bitte, ihre konkreten Projektüberlegungen
unter Berücksichtigung der Vorstellungen der Stadt zu einer Fortführung
der Sozialberatung in den Jahren 2022 bis 2027 mitzuteilen.
Mit Schreiben vom
29.06.2022 haben die Träger ihr Konzept für die Sozialberatung der nächsten
fünf Jahre vorgelegt, siehe Anlage 1.
- Im Ergebnis soll das zukünftige Projekt
„Sozialberatung Egerländer Straße“ von den unter Ziff. 1 der Anlage 1
dargestellten Schwerpunkten geprägt sein.
U.a. wegen der
angedachten Umstrukturierung der Obdachlosenfürsorge, der Begleitung des
Leerzugs des bisherigen Notwohngebietes und der Begleitung der neuen Unterkunft
wird die Personaldecke aufgestockt. Statt bisher 60 Wochenstunden, werden nun 2
Vollzeitstellen à jeweils 39 Stunden (bisher: 2 Stellen à jeweils 30 Stunden)
für die Sozialberatung eingerichtet.
Die Ausdehnung des
neuen Projektes auf den Zeitraum 2022 bis 2027 erscheint sinnvoll, zumal die
bevorstehenden Aufgaben der Umstrukturierung eine konstante und verlässliche
Projektführung erforderlich machen. Für die Träger und deren Mitarbeiter vor
Ort ergibt sich daraus außerdem eine größere Planungssicherheit.
- Kosten
Der Aufwand für das
Projekt nur für den Zeitraum 2022-2024
wurde seitens des geschäftsführenden Caritasverbandes für die Diözese Würzburg
e.V., Abteilung Soziale Dienste wie folgt aufgegliedert:
Personalkosten
für 2 Vollzeitstellen 279.681,33
€
Sachkosten 10 % aus den Personalkosten 27.968,13 €
Fachliche und sozialraumorientierte Steuerung und
Dienstes 10.000,00 €
Gesamt 312.649,26
€
Im Gegensatz zu den
bisherigen Projektzeiträumen beteiligen sich die Träger nicht mehr mit einem eigenen
Kostenanteil. Ihnen obliegt lediglich die Projektführungs- und
Anstellungsverantwortung.
Mit Schreiben vom
27.06.2022 ist die Stadt Kitzingen auf den Landkreis Kitzingen zugegangen mit
der Anfrage, ob von dort eine Beteiligung an den Projektkosten ähnlich wie bei
der bisherigen Sozialberatung für das Projekt zu erwarten ist. Im Zeitpunkt der
Erstellung der Sitzungsvorlage steht eine entsprechende Rückmeldung noch aus.
Vor
dem Hintergrund wird die Beschlussfassung wie dargelegt vorgeschlagen.
Sofern Zuwendungen
seitens des Landratsamtes erfolgen, werden diese von den im Beschlussvorschlag
unter Ziff. 2 genannten Zuschüssen der Stadt in Abzug gebracht
Zwischen der Stadt
und den Trägern wird – wie in den Jahren zuvor - eine Maßnahmevereinbarung zur genauen
Durchführung des Projektes abgeschlossen. Diese beinhaltet die
Auszahlungsmodalitäten, die Tätigkeitsberichte und Verwendungsnachweise der
Träger sowie eine Beendigungs- und Rückforderungsklausel.
- Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Es besteht Einverständnis, dem
gemeinschaftlich von dem Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. und
der Diakonie Kitzingen getragenen Projekt „Sozialberatung Egerländer
Straße Kitzingen – ein ökumenisches Projekt“ einen Zuschuss in Höhe von
jährlich 156.325,00 € für jeweils die Jahre 2022 bis 2027 zu gewähren.
Grundlage für die
Verwendung des Zuschusses durch die Träger ist das dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Konzept der Träger
vom 29.06.2022.
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Maßnahmevereinbarung mit
den Trägern zu unterzeichnen.
- Die Haushaltsmittel für 2022 werden auf der
Haushaltsstelle 0.4351.7039 überplanmäßig bereitgestellt. Die Mittel für
die Jahre 2023 bis 2027 werden im Haushaltsplan 2023 ff. eingestellt.