Der Stadtrat der Stadt Marktsteft hat
in der Sitzung am 26.04.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarkraftwerk Michelfeld“ im Regelverfahren gem.
EAG-Bau mit integriertem Grünordnungsplan und die 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes für diesen Bereich beschlossen. Der Vorentwurf wurde am
26.07.2022 beschlossen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs.1 BauGB und Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB erfolgt vom
16.08.2022 bis 16.09.2022.
Im Ortsteil Michelfeld der Stadt
Marktsteft soll eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden, im
Bereich vor dem westlichen Ortseingang nach Michelfeld. Als Vorhabenträger
tritt die Solarkraftwerk Michelfeld GmbH & Co. KG auf. Die Stadt Marktsteft
steht dem Projekt positiv gegenüber und unterstützt das Vorhaben mit dem
Aufstellungsbeschluss für den entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Sondergebiet Solarkraftwerk Michelfeld“ als auch den Beschluss zur
erforderlichen 8. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Fläche ist im wirksamen
Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die
erforderliche Änderung der baulichen Nutzung erfolgt im Parallelverfahren gemäß
§ 8 Abs. 3 BauGB.
Ziele:
Die Solarkraftwerk Michelfeld GmbH
& Co. KG plant am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Michelfeld die
Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Die Anlage grenzt an die Staatsstraße
St 2420 bzw. die Kreisstraße KT 23 an und umfasst eine Größe von 11,6282 ha.
Die Anlage beträgt eine Größe von 9,6304 ha, des Weiteren werden 0,6393 ha
Grünfläche sowie 1,3585 ha Ausgleichsfläche ausgewiesen.
Lage und Geltungsbereich:
Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Sondergebiet Solarkraftwerk Michelfeld““ umfasst eine Fläche von ca. 11,6282
ha und wird nach § 11 BauNVO als Sondergebiet (mit der Zweckbestimmung
„Photovoltaik“) festgesetzt.
Der festgesetzte Geltungsbereich umfasst
folgende Flurstücke der Gemarkung Michelfeld:
- Flur-Nrn. 1995, 1996 und 1997
Die Fläche befindet sich im
Außenbereich gem. § 35 BauGB. Die Vorhabenfläche wird derzeit überwiegend als
Ackerfläche genutzt. Die Ackerfläche ist in drei Feldstücke unterteilt, wobei
zwischen den Äckern keine Saumstrukturen, Ranken oder Raine erkennbar sind. Gemäß
Bodenschätzung handelt es sich bei den betroffenen Ackerböden überwiegend um
stark sandigen Lehm. Die Ackerzustandsstufe liegt auf den Vorhabenflächen
zwischen 3 bis 6, was eine (sehr) geringe bis mittlere Ertragsfähigkeit
bedeutet. Die Ackerzahlen zwischen 25 bis 39 werden als unterdurchschnittlich,
im Vergleich mit dem Landkreisdurchschnitt von 50, eingestuft. Entlang der
nördlichen und östlichen Geltungsbereichsgrenze verlaufen zwei asphaltierte Flurwege.
Im Bereich des Banketts sind sehr schmale artenarme Gras-Krautfluren ohne nennenswertes
Arteninventar entwickelt. Im Süden verläuft ein Grünweg mit angrenzendem
Entwässerungsgraben. Im Westen grenzt ein weiterer Acker an. Im Bereich der
Überfahrt zwischen östlichem Flurweg und südlich verlaufendem Grünweg befindet
sich ein mäßig extensiv genutzter Wiesenstreifen (außerhalb des
Geltungsbereiches), der sich beidseits der Fahrspur des Grünweges fortsetzt.
Im Süden bzw. im Osten des
Planbereichs verlaufen die Staatsstraße St 2420 bzw. die Kreisstraße KT 23 (siehe
hierzu Anlage 1 – Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Solarkraftwerk
Michelfeld“).
Die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs erfolgt in der Zeit vom 16.08.2022 bis 16.09.2022.
Die Stadt Kitzingen wurde mit
Schreiben vom 12.08.2022 aufgefordert, Bedenken oder Anregungen bis zum
16.09.2022 abzugeben.
Innerhalb des Hauses wurden folgende
Fachstellen um Stellungnahme gebeten:
SG 23 – Liegenschaftsverwaltung
SG 60 – Bauverwaltung
SG 61 – Stadtplanung
SG 63 – Tiefbauverwaltung
Ergebnis hierzu:
Seitens der beteiligten Fachstellen
sind keine Bedenken oder Anregungen zum Billigungs-und Auslegungsbeschluss des
Bebauungsplans genannt worden.
Fazit:
Seitens der Stadt Kitzingen bestehen
keine Bedenken oder Anregungen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans.
Belange der Stadt Kitzingen werden
nicht berührt oder negativ beeinträchtigt.
Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis der Stadt Marktsteft mitteilen.
- Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt das Beschlussergebnis der Stadt Marktsteft mitzuteilen.