HSt. 8801 5010 - Bebauter Grundbesitz - Wohngrundstücke, Unterhalt
zu Punkt 2 - Weiterleitung des
Leitungs- und Verwaltungsbonus für das Bewilligungsjahr 2022
Stellungnahme der Schulverwaltung:
Es handelt sich hier um Mittel, welche über die Stadt Kitzingen an die Kindertagesstätten weitergereicht werden.
Einzelne Einrichtungen haben im September 2022 Erhöhungsanträge eingereicht, welche das Landratsamt Kitzingen inzwischen genehmigt hat.
Da diese Erhöhungen nicht bekannt waren, wurden sie bei der Planung für das Haushaltsjahr 2022 nicht berücksichtigt. Die Auszahlung soll zum 15.11.2022 erfolgen, so dass die Haushaltsüberschreitung im Rahmen der Dringlichkeit durch den Oberbürgermeister (gem. Art. 37 Abs. 3 GO) genehmigt wurde.
Die Deckung erfolgte über die Mehreinnahme bei HSt. 4641 1712.
zu Punkt 3 – Alleineigentümerabrechnung
Stellungnahme der Bauverwaltung – Zentrales Gebäudemanagement und Stadtkämmerei:
Die Alleineigentümerabrechnung für den Zeitraum Januar bis Juni 2022 wurde zum 10.10.2022 fällig. Aus diesem Grund musste der Oberbürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO die Genehmigung der Haushaltsüberschreitung als Dringlichkeitsentscheidung erteilen.
Zusätzlich wurden Instandhaltungsmaßnahmen vorgenommen. Diese betrafen den Galgenwasen (u. a. Fenster, Installationsarbeiten, Schließanlage, Maler- und Abdichtungsarbeiten). Es wurden für städt. Gebäude Energiebedarfsausweise erstellt.
Die Höhe der Kosten war zum Zeitpunkt der Planung nicht vorhersehbar.
Die Deckung konnte über die Mehreinnahmen bei HSt. 6131 1000 erfolgen.
1. Vom Sachvortrag SiVo-Nr. 2022/197 wird Kenntnis genommen.
2. Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Rechnungsjahr 2022 eine Haushaltsüberschreitung bei
HSt. |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz |
Überschreitungs-betrag |
VwHh: 4641 7180 |
Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke an die übrigen Bereiche Betriebskostenförderung – Weiterleitung Bundesmittel Bisher bereitgestellt: Insgesamt: |
600.000,00 € |
18.268,00 € 88.429,00 € 106.697,00 € |
genehmigt wurde.
Die Deckung erfolgte durch die entsprechende Mehreinnahme bei HSt. 4641 1712 - Tageseinrichtungen für Kinder - Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land, Betriebskostenförderung – Bundesmittel.
3. Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Rechnungsjahr 2022 eine Haushaltsüberschreitung bei
HSt. |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz |
Überschreitungs-betrag |
VwHh: 8801 5010 |
Bebauter Grundbesitz - Wohngrundstücke (Verwalt. BauGmbH), Unterhalt eigener Gebäude Bisher bereitgestellt: Insgesamt: |
60.000,00 € |
27.769,00 € 49.668,00 € 77.437,00 € |
genehmigt wurde.
Die Deckung erfolgte über Mehreinnahmen bei der HSt. 6131 1000 – Bauordnung, Verwaltungsgebühren-Baugenehmigungsgebühren.