Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages an die Stadt Kitzingen
Mit Stadtratsbeschluss vom 28.09.2017 wurden
die Verwaltungskostenbeiträge der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe an die
Stadt Kitzingen für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2022 auf eine
jährliche Pauschale in Höhe von 3.500 € festgesetzt.
Der Bayer. Kommunale Prüfungsverband hat bei
der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2016 - 2021 festgestellt, dass die
zu verrechnenden Verwaltungskosten der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe an
die Stadt Kitzingen neu ermittelt und angepasst werden sollten.
Bisher wurden die Verwaltungskostenbeiträge
der Stadt Kitzingen an die anteiligen Bruttopersonalkosten der zuständigen
Mitarbeiterin zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlags in Höhe von 20 % ermittelt.
Eine Sachkostenpauschale wurde nicht berücksichtigt.
Die Empfehlung des BKPV sieht vor, bei den
zu verrechnenden Verwaltungskosten die Kosten des Arbeitsplatzes (mit
informationstechnischer Unterstützung) sowie die allgemeinen
Verwaltungsleistungen zugunsten der erstattungsberechtigten Dienststellen zu
berücksichtigen.
Im Geschäftsbericht des BKPV 2013 unter Nr.
3.2.3 wird eine Sachkostenpauschale in Höhe von 9.570 € vorgeschlagen.
Folgende Zahlen bzw. Prozentsätze liegen der
Berechnung des Verwaltungskostenbeitrages für das Jahr 2023 zugrunde:
Arbeitgeberaufwendungen
2021 Stelle 2.20.02 |
67.537,42 € |
|
|
davon anteilige
Personalkosten in Höhe von 5,6 % |
3.782,10 € |
zzgl. Sachkostenpauschale (5,6 % von 9.570 €) |
535,92 € |
zzgl. Gemeinkostenzuschlag
20 % aus Personalkosten
(3.782,10 €) und Sachkostenpauschale
(535,92 €) (z. B. Amts- und Sachgebietsleitung sowie andere Dienststellen) |
863,60 € |
= Verwaltungskostenbeitrag jährlich |
5.181,62 € |
Aufgrund der errechneten Aufwendungen in
Höhe von 5.181,62 € wird eine Pauschale in Höhe von 5.100 € für den Zeitraum 01.01.2023
bis 31.12.2023 vorgeschlagen.
Für die Jahre 2024 ff wird eine jährliche
Überprüfung mit evtl. Anpassung der Verwaltungskostenbeiträge auf der in Anlage
1 genannten Berechnungsgrundlage empfohlen.
Eine Zustimmung des Landratsamtes Kitzingen
als Stiftungsaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
Der Stiftungspfleger, Herr Stadtrat Heisel,
wurde vorab informiert.
- Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Der Verwaltungskostenbeitrag für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 (fällig am 30.06.) der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen an die Stadt Kitzingen wird aufgrund der Berechnungen der Höhe des AG-Aufwandes auf 5.100 € festgesetzt.
- Die Verwaltungskostenbeiträge der Jahre 2024 ff (fällig am 30.06. jeden Jahres) werden auf der in der Anlage 1 festgesetzten Berechnungsgrundlage jährlich berechnet und von der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen an die Stadt Kitzingen gezahlt.