TOP Ö 5: Rechtsauskunft zu Flurstück 82, Gemarkung Hoheim
Anfrage zur Bebauung in zweiter Reihe, Adolph-Kolping-Straße 5

Stadtplaner Fischer geht auf den Sachverhalt Nr. 2016/054 ein und stellt dar, dass die Bebauung grundsätzlich positiv gesehen werde, nachdem der Flächennutzungsplan Wohnbau ausweise sowie die Erschließung über die Adolph-Kolping-Straße gesichert ist. Das notwendige Baugenehmigungsverfahren ist nun durchzuführen.


  1. Der Verwaltungs- und Bauausschuss nimmt vom Sachvortrag Nr. 2016/054 Kenntnis.