TOP Ö 1: Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit gemäß Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG für eine zweite Hortgruppe im "Schülerhort Spielraum" ab der Fertigstellung des Hortneubaus

Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5

 

Alternative 1:

Die Stadt Kitzingen erkennt für den Schülerhort Spielraum, Betriebsträger Haus Marienthal gGmbH, 97421 Schweinfurt, die Bedarfsnotwendigkeit gemäß Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG für

56 Hortplätze

ab Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus für den Schülerhort in der Flugplatzstraße 40, Kitzingen unbefristet an.

 

Alternative 2:

Die Stadt Kitzingen erkennt für den Schülerhort Spielraum, Betriebsträger Haus Marienthal gGmbH, 97421 Schweinfurt, die Bedarfsnotwendigkeit gemäß Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG für

50 Hortplätze

ab Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus für den Schülerhort in der Flugplatzstraße 40, Kitzingen unbefristet an.

 

 

 

Die Vereinbarung vom 14.05./26.05.2008 über die Betriebsträgerschaft des Hortes wird zum 31.05.2011 gekündigt. Ab dem Schuljahr 2011/2012 ist eine neue Vereinbarung zu treffen. Die Stadt Kitzingen gewährt dem Hortträger ab dem Schuljahr 2011/2012 neben der BayKiBiG-Förderung eine zusätzliche Förderung analog der Betriebskostenzuschüsse pro Gruppe an Kinderbetreuungseinrichtungen (2011 = 1. Gruppe: 5.306,00 €, 2. Gruppe wären: 4.775,43 €).