Alternative 1:
Die Stadt Kitzingen erkennt für den Schülerhort Spielraum, Betriebsträger Haus Marienthal gGmbH, 97421 Schweinfurt, die Bedarfsnotwendigkeit gemäß Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG für
56 Hortplätze
ab Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus für den Schülerhort in der Flugplatzstraße 40, Kitzingen unbefristet an.
Alternative 2:
Die Stadt Kitzingen erkennt für den Schülerhort Spielraum, Betriebsträger Haus Marienthal gGmbH, 97421 Schweinfurt, die Bedarfsnotwendigkeit gemäß Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG für
50 Hortplätze
ab Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus für den Schülerhort in der Flugplatzstraße 40, Kitzingen unbefristet an.
Die Vereinbarung vom 14.05./26.05.2008 über die Betriebsträgerschaft des Hortes wird zum 31.05.2011 gekündigt. Ab dem Schuljahr 2011/2012 ist eine neue Vereinbarung zu treffen. Die Stadt Kitzingen gewährt dem Hortträger ab dem Schuljahr 2011/2012 neben der BayKiBiG-Förderung eine zusätzliche Förderung analog der Betriebskostenzuschüsse pro Gruppe an Kinderbetreuungseinrichtungen (2011 = 1. Gruppe: 5.306,00 €, 2. Gruppe wären: 4.775,43 €).