1.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach §
3 Abs. 2 BauGB vom 14.12.2015 bis einschließlich 29.01.2016 eingegangenen
Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach
gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten
tabellarischen Abwägungsvorschläge (Anlage 1) beschlossen. Von Seiten der
Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
2.
Der
beigefügte Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 29 „Klettenberg Süd“ in der Fassung
der 8. Änderung (BauGmbH) mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen
und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan, der speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung (saP), jeweils in der Fassung vom 03.03.2016, sowie der Begründung in der
Fassung vom 03.03.2016, wird nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.