TOP Ö 3.3: Antrag der CSU-Fraktion vom 23.07.2016;
Gehsteigverlängerung Kraußstraße

Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 20

Oberbürgermeister Müller weist darauf hin, dass die Verwaltung auf den Eigentümer des Nachbargrundstückes zugegangen sei, dieser aber nicht bereit ist, einen Teil seines Grundstückes abzutreten. Somit sei die angedachte Lösung technisch nicht umsetzbar. Oberbürgermeister Müller erinnert, dass alle anderen Varianten bereits diskutiert und abgelehnt wurden.

Aus diesen Gründen erfragt er, ob sich der Antrag dadurch erledigt hat.

 

Stadträtin Stocker informiert, dass sie Herrn Hein per Mail mitgeteilt habe, den Antrag wie folgt zu ergänzen: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Situation vor Ort so zu entschärfen, dass die Bürger einen sicheren Gehweg vom Abzweig „Am Bächlein“ bis zur Auffahrt am Friedhof nutzen können. Dem Stadtrat sind die entsprechenden Lösungsvorschläge zur Entscheidung vorzulegen.“

Wenn das Nachbargrundstück nicht zur Verfügung steht, könnte beispielsweise der Gehsteig entlang der Grundstücksgrenze umgesetzt werden. Dadurch würde eine Fahrbahnverengung entstehen und die Geschwindigkeit verringert werden, schlägt Stadträtin Stocker vor.

Bauamtsleiter Graumann entgegnet, dass dies nicht möglich sei.

Stadtrat Rank fügt ergänzend hinzu, dass die Verwaltung sicher einen Vorschlag auf Grund der gefährlichen Stelle erarbeiten kann, darum gehe es in dem Antrag.

Bauamtsleiter Graumann bietet an, nochmals alle Möglichkeiten zusammenzutragen und vorzulegen, hält eine Lösung aus fachlicher Sicht aber für schwierig.

 


 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2016/220 wird Kenntnis genommen.

2.    Es wird davon Kenntnis genommen, dass die Verhandlungen über den erforderlichen Erwerb von Privatflächen gescheitert sind.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Situation vor Ort so zu entschärfen, dass die Bürger einen sicheren Gehweg vom Abzweig „Am Bächlein“ bis zur Auffahrt am Friedhof nutzen können. Dem Stadtrat sind die entsprechenden Lösungsvorschläge zur Entscheidung vorzulegen