TOP Ö 2: Kaiserstraße 17;
hier: Grundsatzbeschluss über die künftige Nutzung

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 6

Verwaltungsrat Hartner verweist auf den Sachvortrag Nr. 2016/258. Er stellt dar, dass ein erheblicher Bedarf an der Nutzung der Kaiserstraße 17 als Verwaltungsgebäude bestehe und insofern der Erwerb des unmittelbar neben dem Rathaus liegenden Anwesens ein Glücksfall war. Die Projektverantwortung werde bei ihm liegen.

 

Dipl. – Ing. Geiger geht ausführlich auf den Bestand, die Voruntersuchungen sowie die gegenwärtigen Planungen zur Kaiserstraße 17 ein und stellt dar, wie die einzelnen Stockwerke genutzt werden könnten. Dabei werde der Charakter des Anwesens grundsätzlich nicht verändert. Denkmalpflegerische Elemente (z. B. Stuckdecken) sollen erhalten bleiben. Er verweist auf einen Aufzug, die Verbindung der Kaiserstraße 15 an die Kaiserstraße 17, sowie die Umgestaltung des Eingangsbereichs der Kaiserstraße 15, in der das Bürgerbüro entstehen könnte. Abschließend verweist er auf die Kosten, die er für die Gesamtmaßnahme bei ca. 2,7 Mio. € sehe.

 

Bürgermeister Güntner hinterfragt, weshalb über einen sehr langen Zeitraum die Verwaltung nicht tätig wurde, wenn ein derartig hoher Bedarf bestehen soll. Darüber hinaus fehlen ihm die Vorüberlegungen zur Raumnutzung, die auf Amtsleiterebene erstellt wurden. Er gibt die Finanzierung zu bedenken und stellt in Frage, ob ggf. eine Umsetzung durch private Finanzierungsmodelle (Stadt miete sich anschließend ein) sinnvoller gewesen wäre. Es handelt sich dabei nur um eine freiwillige Aufgabe, die aus seiner Sicht lediglich wünschenswert sei.

 

Die Stadträte diskutieren im Folgenden ausführlich über die Kaiserstraße 17, wobei der Bedarf grundsätzlich nicht angezweifelt werde. Es wird jedoch auf die erheblichen finanziellen Mittel verwiesen sowie auf die weiteren umfassenden Pflichtaufgaben, die gegenwärtig zur Umsetzung anstehen. Es wird in Frage gestellt, wie sämtliche Maßnahmen in den Haushalt einfließen können. Eine Beschlussfassung sollte nur dann erfolgen, wenn auch tatsächlich der Beschluss auch umgesetzt werden könne. Hinsichtlich der zeitlichen Abfolge stellt Oberbürgermeister Müller dar, dass nach dem Grundsatzbeschluss der Auftrag an Herrn Geiger für die weiteren Leistungsphasen vergeben werde, nach Erstellung der Planung in 2017 soll 2018 mit dem Bau begonnen werden. Diese zeitliche Abfolge werde auch im Haushalt dargestellt.

 

Hinsichtlich der Finanzierung verweist Stadtkämmerin Erdel zunächst auf die grundsätzliche Fördermöglichkeit nach Stadtumbau West. Den Vermögenshaushalt bzw. den Finanzplan habe sie noch nicht abschließend erstellt. Erst hiernach müsse man im Rahmen der Haushaltsberatung entscheiden, welche Priorisierung einzelne Maßnahmen enthalten. Letztlich wäre eine Lücke nur über Kreditaufnahmen zu decken, was im Rahmen der Haushaltsgenehmigung seitens des Landratsamts entsprechend geprüft werde. Hinsichtlich privater Finanzierungsmodelle verweist sie ebenfalls auf hausintere Überlegungen. Letztlich sei dieses Modell – auch mit Blick auf die Frage der Anbindung an die Kaiserstraße 15 – unpraktikabel.

 

Im Rahmen der weiteren Diskussion – auch zum richtigen Zeitpunkt der Beschlussfassung mit Blick auf die Haushaltseinstellung – macht Oberbürgermeister Müller deutlich, dass die Verwaltung zunächst den Grundsatzbeschluss benötige, um die Mittel entsprechend einstellen zu können.

 

Stadtrat Böhm kann dem vorliegenden Beschlussentwurf nicht zustimmen, da seiner Auffassung nach die denkmalpflegerischen Belange zu hoch gewürdigt werden. Einem Abriss mit anschließendem bedarfsgerechtem Aufbau könne er sich vorstellen.

 

Die Stadträte Steinruck und Pauluhn verweisen auf die Vorbildfunktion der Stadt Kitzingen in Sachen Denkmalschutz.

 

Für Stadtrat Pauluhn sind die Planungen (u. a. im Erdgeschoss) zu starr. Er bittet, dass man im Rahmen der weiteren Überlegungen auch anderweitige Nutzungsvarianten aufzeigt.

 

Oberbürgermeister Müller sagt dies zu, es im Beschlussentwurf aufzunehmen.

 

Aufgrund der Diskussion stellt Stadtrat Dr. Pfeiffle den Antrag auf Schluss der Debatte.

 

beschlossen              dafür 19  dagegen 8

 

Mit dem Antrag auf Schluss der Debatte von Stadtrat Dr. Pfeiffle besteht Einverständnis.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2016/258 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, die Immobilie Kaiserstraße 17 für die Bedarfe der Stadtverwaltung zu nutzen.

 

3.    Das Architekturbüro Geiger, Kitzingen, wird auf Basis der vorgelegten Konzeptplanung beauftragt, zunächst mit den Leistungsphasen 2 bis 4 (stufenweise Beauftragung). Nutzungsvarianten für das Erdgeschoss der Kaiserstraße 17 sind zu erstellen. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt die erforderlichen Fachplaner zu beauftragen.

 

4.    Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Finanzplanungsjahren 2017 - 2019 bereitzustellen.

 


Bürgermeister Güntner gibt zu Protokoll, dass er dagegen gestimmt hat, nachdem seiner Auffassung nach die Maßnahme durch einen Privaten schneller umgesetzt werden könnte.