Stadtrat Moser geht als Antragssteller ausführlich auf den Antrag der CSU-Fraktion ein und bittet das Gremium um Zustimmung, um einen besseren Blick auf die vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen zu erhalten und Transparenz in die Haushaltsberatungen einzubringen.
Verwaltungsrätin Erdel bittet um Ablehnung des Antrages, da die Umsetzung von Maßnahmen keine Frage des Haushaltes darstellt. Sie ist der Ansicht, dass die zeitliche Machbarkeit von Maßnahmen stets im Einzelfall zu betrachten sei und nicht als Generaldebatte im Rahmen der Haushaltsberatungen. Zur Klarstellung erläutert Verwaltungsrätin Erdel detailliert die Vorgehensweise bei der Aufstellung eines Haushaltes und kommt so zu dem Schluss, dass die Punkte des Antrages in der Form nicht zielführend seien. Sie schlägt vor, bei Maßnahmebeschlüssen den Bauzeit- sowie Mittelabflussplan vorzulegen und bei Abweichungen wie gehabt durch das Berichtswesen den Stadtrat zu informieren.
Nach umfassendem Meinungsaustausch im Gremium stellt Oberbürgermeister Müller den Beschlussvorschlag der CSU-Stadtratsfraktion zur Abstimmung.
1. Die Verwaltung informiert den Stadtrat spätestens 14 Tage vor Beginn der Haushaltsberatung, welche Maßnahmen des Vermögenshaushaltes unter Berücksichtigung der Kapazitäten und unter Beachtung der bereitstehenden finanziellen Mittel auf Basis der bereits erfolgten Beschlüsse des Stadtrates im Jahr 2017 ff. (Finanzplanungszeitraum) realisiert werden können.
2. Die Information der Verwaltung an den Stadtrat erfolgt auf Basis eines kurzen, übersichtlichen Projektplans, der den Verantwortlichen für die Maßnahme nennt, die Bruttokosten (Soll/Ist) und die zu erwartenden Fördermittel aufführt sowie grob über den Zeitraum Auskunft gibt, was wann durch wen erfolgt.
3. Es werden zunächst die laufenden Maßnahmen auf Basis der bestehenden Projektpläne (gerne in der Reihenfolge der Einzelpläne des Haushalts) dargestellt, wie z. B. Neubau Schulsporthalle Deustergelände nebst Erweiterung Ganztagesbetreuung, oder die Sanierung / der Neubau Grund- und Mittelschule Siedlung nebst Hort, Handlungskonzept Kläranlage etc.
Weiter
informiert die Verwaltung den Stadtrat mittels des genannten Projektplans über
die bereits beschlossenen, aber noch nicht begonnenen Maßnahmen (Spatenstich!),
wie z. B. Errichtung der
Pendlerparkplätze am Bahnhof, die Schaffung der notwendigen Kindergärten- und
Kinderkrippenplätze, Sanierung Oberer Mainkai, Durchführung sozialer Wohnungsbau
(Siedlung - Galgenwasen), Sanierung Notwohngebiet, Sanierung weiterer Wohnungen
in den städtischen Mietshäusern, Sanierung Dach Sporthalle im Sickergrund,
Schaffung Sportplatz mit Kunstrasen, Erweiterung Rathaus Kaiserstr. 17, etc.
Die Informationen über die Brutto- und Nettokosten, die Kapazitäten und die
Zeitplanung, die der Stadtrat auf Basis des geforderten Projektplanes zu jeder
Maßnahmen erhält, sollen zeigen, welche Maßnahmen realistisch durchgeführt
werden können.
Der Stadtrat beschließt dann wie in der Vergangenheit abschließend, welche
Maßnahmen im Haushaltsjahr 2017 ff (Finanzplanungszeitraum) umgesetzt und
welche Maßnahmen nicht mehr im Haushalt veranschlagt werden sollen.
4. Wir bitten deswegen um Zustimmung, dass bei allen unterjährigen Maßnahmenbeschlüssen Projektverantwortliche und Termine in der Beschlussvorlage festgehalten werden.