TOP Ö 3: Beratung des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes 2018 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen mit Finanzplanung 2017 - 2021

Stadtkämmerin Erdel erklärt hinsichtlich des Stiftungshaushaltes, dass im Jahr 2018 keine a-typische Zuführung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt erfolgen müsse, nachdem eine langfristige Anlage fällig werde und sich dies positiv auf die Zinsen auswirke. In den Folgejahren und bei Bestehenbleiben des niedrigen Zinsniveaus werde wieder eine a-typische Zuführung von Vermögens- an den Verwaltungshaushalt anfallen.

 

Auf die Frage von Stadtrat Moser, in solchen Fällen eine Zu-Stiftung vorzunehmen, antwortet Frau Heger, dass es sich um keine Stiftung der Stadt Kitzingen handelt, sondern die Stadt nur die Verwalterin sei.

 

Dies wird zur Kenntnis genommen. Zum Haushalt der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen bestehen keine weiteren Fragen.