Sitzung: 27.02.2018 STR/003/2018
Stadträtin
Schwab möchte den
Unterschied zwischen dem geringeren Rechnungsergebnis zu den höheren Ansätzen
in den Folgejahren erläutert wissen.
Frau Heger stellt dar, dass es sich dabei um den
jährlichen Defizitausgleich handelt, der ja nach Ergebnis nur anteilig
beansprucht werden müsse.