TOP Ö 3: Antrag der Kath. Kirchenstiftung St. Johannes auf Gewährung eines Zuschusses für die Generalausreinigung der Kirchenorgel der Kath. Pfarrkirche St. Johannes

Oberbürgermeister Müller verweist kurz auf den Sachvortrag Nr. 2019/196. In diesem Zusammenhang stellt er dar, dass auch die Evang. Stadtkirche in Kürze einen Antrag stellen wird.

 

Stadträtin Glos könnte sich auch einen Zuschuss in Höhe von 15 % vorstellen und verweist dabei auf die hochwertigen kulturellen Veranstaltungen beider Kantoreien.

 

Oberbürgermeister Müller gibt zu Bedenken, dass die Kirchen für die kulturellen Veranstaltungen auch Mittel aus dem Kulturtopf erhalten.

Stadtrat Dr. Pfeiffle spricht sich für eine klare Linie aus und plädiert für Beibehaltung der Förderung von 10 %.


1.      Vom Sachvortrag 2019/196 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Kath. Kirchenstiftung St. Johannes wird für die Generalausreinigung und den Einbau eines zusätzlichen Registers sowie den Austausch der elektronischen Setzeranlage der Kirchenorgel in der Kath. Pfarrkirche St. Johannes ein Zuschuss in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch max. 9.000,00 € gewährt.

 

Die Mittel werden auf der Haushaltsstelle 1.3700.9880 im Jahr 2020 bereitgestellt.