TOP Ö 2: vorhabenbezogener Bebauungsplan V.99.1 "Erweiterung Biogasanlage Geisspitze" mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes (39. Änd.) - Abwägung und Satzungsbeschluss

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes wurde zwischen dem 16.06.2011 und dem 27.07.2011 durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend den in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung vorgeschlagenen Abwägungsvorschläge beschlossen.

 

3.        Der Stadtrat stellt die 36. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 09.06.2011 fest und beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V.99.1 „Erweiterung Biogasanlage Geisspitze“ in der Fassung vom 29.09.2011 gem. § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 81 BayBO sowie § 23 GemO als Satzung.

 

4.        Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die 36. Änderung des Flächennutzungsplans der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung einzureichen und die Genehmigung anschließend öffentlich bekannt zu machen.

 

5.        Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch die Regierung von Unterfranken, den Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes öffentlich bekannt zu machen.